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So werden nun Kleinstunternehmen unterstützt

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Angesichts der aktuellen Corona-Lage brachte die Regierung erneut einen Härtefallfonds auf den Weg, um Unternehmen und vor allem Kleinstunternehmen zu unterstützen. Zur-Sache hat die Details.

 

Kleinstunternehmen im Fokus der Unterstützung

Mitte November hat die Regierung die Neuauflage bzw. Verlängerung von Wirtschaftshilfen angekündigt, um Betriebe und Arbeitsplätze angesichts der aktuell notwendigen Corona-Schutzmaßnahmen bestmöglich zu unterstützen. Da die Phase 3 des Härtefallfonds im September ausgelaufen ist, startete ab November die Phase 4 des Härtefallfonds.

„Die aktuelle Situation trifft Betriebe aller Größen und gerade für Kleinstbetriebe und Selbständige kann der Umsatzausfall vor Weihnachten besonders bedrohlich werden. Gerade für diese Gruppe der Unternehmen hat sich der Härtefallfonds als wichtiges Instrument bewährt“, so Finanzminister Gernot Blümel.

 

230.000 Unternehmen wurde bereits geholfen

Weiter betonte Blümel, dass seit Beginn der Krise alleine über die Wirtschaftskammer 2,3 Milliarden Euro ausgezahlt wurden, wodurch 230.000 Unternehmen unterstützt wurden.

Als eine der ersten Maßnahmen wird nun mit 1. Dezember der Härtefallfonds wieder aktiviert, um vor allem Kleinstunternehmen zu helfen. Für den Zeitraum November 2021 bis März 2022 können monatlich bis zu 2.000 Euro beantragt werden. Antragsberechtigt sind Unternehmer, die bis zum 1.11.2021 gegründet wurden und einen Umsatzrückgang von 30% (November und Dezember) bzw. 40% (ab Jänner) erlitten haben. Die Beantragung und Abwicklung erfolgt wie bisher über die Wirtschaftskammer Österreich.

 

Der Härtefallfonds im Detail:

  • Eintrittskriterium: mind. 30 % Umsatzrückgang für November und Dezember, 40% ab Jänner bzw. die laufenden Kosten können nicht mehr gedeckt werden.
  • Ersatzrate: 80 % bzw. 90 % zzgl. 100 Euro des Nettoeinkommensentgangs (wie bisher)
  • Maximaler Betrag: 2.000 Euro, Mindestbetrag: 600 Euro bzw. 1.100 Euro jeweils für November und Dezember
  • Beantragung: ab 01. Dezember 2021
  • Zeitraum: November 2021 bis März 2022
  • Neugründungen bis zum 01.11.2021 sind antragsberechtigt

 

Schramböck sieht Wirkung des Härtefallfonds als bestätigt

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck sieht das Ziel des Härtefallfonds, ein „Sicherheitsnetz“ für Unternehmen zu spannen, und „schnelle und unbürokratische“ Hilfe zu leisten, in als erfüllt an. Dies bestätige auch der Rechnungshof.

„Gerade die kleinen Unternehmerinnen und Unternehmer sind nach wie vor besonders stark betroffen. „Daher ist es jetzt umso wichtiger, ihnen auch in dieser schweren Zeit weiterhin unter die Arme zu greifen und den Härtefallfonds als bewährtes Instrument, das wir rasch nutzen können, fortzuführen“, so Ministerin Schramböck abschließend.