Regierung

Pflege: Angehörigenbonus kommt

Mit 1.1.2023 treten wesentliche Entlastungen im Pflegebereich in Kraft. Darunter der Angehörigenbonus oder die Entlastungswoche. Foto: istock/LPETTET

Die von der Bundesregierung eingeleitete Pflegereform wir weiter Schritt für Schritt umgesetzt. Nachdem bereits im Rahmen des Bundesbudgets 2023 vor zwei Wochen wesentliche Weichenstellungen vorgenommen wurden, beschloss der Sozialausschuss in seiner Sitzung am Dienstag die Einführung des sogenannten „Angehörigenbonus“.

 

1.500 Euro für pflegende Angehörige

Das Pflegereform-Paket umfasst insgesamt 20 Maßnahmen mit einem Volumen von etwa einer Milliarde Euro für den Pflegeberuf, die Ausbildung sowie für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige. Die beiden ÖVP-Abgeordneten Elisabeth Scheucher-Pichler und Ernst Gödl sehen nach dem Sozialausschuss weitere Maßnahmen zur Verbesserung im Pflegebereich im Sozialausschuss auf Schiene. Gödl: „Ab Pflegestufe 4 erhält beispielsweise die Hauptpflegeperson (selbst- oder weiterversicherte pflegende Angehörige) eine jährliche Sonderzuwendung in der Höhe von 1.500 Euro.“ Und Scheucher-Pichler ergänzt: „Auf Antrag soll dieser Bonus auch an Pensionist/innen ausbezahlt werden; für diese ist eine Einkommensgrenze von durchschnittlich 1.500 Euro netto vorgesehen.“ Inkrafttreten soll diese Änderung mit 1. Juli 2023.

 

Entlastungswoche

Scheucher-Pichler, auch Vizepräsidentin des Österreichischen Hilfswerks sieht in der neu geschaffenen Entlastungswoche eine wesentliche Entlastung für Pflegepersonal.  „Dringend benötigte Erholung bringt zudem eine zusätzliche Entlastungswoche.“ Als Maßnahme des Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutzes erhalten für in Gesundheits- und Krankenpflege-Berufen ausgebildete und tätige Personen – also auch Sozialbetreuungsberufe mit Pflegeassistenzausbildung, die als Pflegeassistenz tätig sind – ab dem 43. Geburtstag eine zusätzliche Entlastungswoche. Diesen Anspruch haben alle als Arbeitnehmer/innen beschäftigte Pflegekräfte, unabhängig von der Dauer ihrer Betriebszugehörigkeit, zusätzlich zur fünften Urlaubswoche. Bis inklusive 2026 ist eine Ablöse der Entlastungswoche auch in Geld möglich. Zudem gibt es zwei Stunden Zeitguthaben für Nachtdienste in allen Pflegeheimen, hebt Gödl, auch Obmann des Sozialhilfeverbandes Graz-Umgebung, hervor.

 

Verlängerung der Sonderbetreuungszeit für Eltern

Im Sozialausschuss wurde zudem die Sonderbetreuungszeit für Eltern betreuungspflichtiger Kinder bis zum Ende des Schuljahres 2022/23 ein weiteres Mal verlängert. Eltern bekommen damit zusätzlich frei, wenn sich die Kinder mit dem Coronavirus infiziert haben und sie die Schule, den Kindergarten oder eine andere Kinderbetreuungseinrichtung aufgrund geltender Verkehrsbeschränkungen nicht besuchen können.

 

Einmalzahlung für Bezieher/innen von Opferrenten

Als Ausgleich für die aktuelle Teuerung sollen auch Bezieher/innen einkommensabhängiger Opferrenten heuer und im nächsten Jahr, angelehnt an die Leistungen für Bezieher/innen kleiner und mittlerer Pensionen, Einmalzahlungen erhalten. Voraussetzung ist, dass die Betroffenen neben ihrer Opferrente keine sozialversicherungsrechtliche Pension beziehen. Damit sollen Doppelbezüge vermieden werden.