Innenpolitik

Warum Ministerin Edtstadler die Privatsphäre stärken will

Karoline Edtstadler setzt sich für eine Stärkung der Privatsphäre ein. Foto: BKA / Andy Wenzel

Die ehemalige Richterin und amtierende Verfassungsministerin Karoline Edtstadler sprach sich im ORF-Report am Dienstag deutlich für eine Stärkung der Privatsphäre und damit der Persönlichkeitsrechte aus: Gesetzlich soll etwas dagegen unternommen werden, dass private Chats in die Öffentlichkeit kommen.

 

Angesichts der jüngst veröffentlichten Chat-Protokolle sei es zu überlegen, wie diese Chats ihren Weg in die Öffentlichkeit fanden, so Edtstadler. Die Ministerin merkte an, dass es Handyauswertungen gab, „die gar nichts mit strafrechtlichen Tatbeständen zu tun haben“. Diese Chats würden „Menschen an den Pranger stellen, lange bevor überhaupt entschieden ist, ob es ein strafrechtliches Verfahren geben wird“, so Edtstadler.

 

Vorverurteilung durch aus dem Zusammenhang gerissene Veröffentlichungen

Also lange bevor ein unabhängiges Gericht darüber entschieden hat, ob die Anschuldigungen durch die Staatsanwaltschaft ihre Berechtigung haben, wird bereits aus den Akten der Staatsanwaltschaft zitiert.

Dabei, so merken Strafverteidiger an, kann es zu einer Vorverurteilung kommen, zudem würde Aktenbestandteile in den Medien teilweise „völlig aus dem Zusammenhang gerissen“, wie ein Strafverteidiger gegenüber dem „Kurier“ anmerkt.

Selbiger Anwalt spricht auch davon, dass man in Österreich angesichts der „Leaks“ vor einem „sehr großen Problem stehe“. Seine Kollegen aus Deutschland würden angesichts der Zustände in Österreich „den Kopf schütteln“

 

Veröffentlichungen aus Akten in Deutschland verboten

Auch Ministerin Edtstadler verwies im Diskurs auf die geltenden Regelungen in Deutschland:

Die Gesetze in Deutschland verbieten eine solche wortwörtliche Veröffentlichung aus Strafverfahren. Erst wenn die Verfahren vor Gericht verhandelt wurden, darf aus Akten zitiert werden. Eine wörtliche Veröffentlichung der hierzulande vielzitierten Chats wäre also gar nicht möglich – so lange, bis ein unabhängiges Gericht die Strafsache behandelt hat.

Das habe, so Edtstadler, auch einen Sinn: Ermittlungsverfahren sollen „nicht öffentlich geführt werden“, damit „die Justiz auch in Ruhe ermitteln kann“.

In Deutschland steht auch das dortige Verfassungsgericht hinter der Regelung. Es gab bereits Versuche, die Gesetze zu kippen, die aber am Verfassungsgericht scheiterten. Das Verfassungsgericht untermauerte sogar, dass selbst, wenn ein Angeklagter mit der Veröffentlichung einverstanden wäre, nicht aus Akten zitiert werden darf.

 

Selbst im Mittelalter gab es vor dem Pranger ein Gericht

Eine „besondere“ Art der Veröffentlichung von Chat-Nachrichten findet derzeit in Wien statt. Im Burgtheater werden öffentlich Chatprotokolle verlesen. Den Vergleich dieses „Formats“ mit einem Pranger zieht unterdessen ein Gastkommentar in der „Presse“. Kritisiert wird in dem Kommentar jedoch die Reihenfolge, wie die Vorverurteilung stattfindet, denn „selbst im Mittelalter“ sei dem an den Pranger stellen eine Gerichtsverhandlung vorangegangen.

Eine Gerichtsverhandlung fand noch in keinem aktuellen Verfahren gegen einen VP-Politiker statt, über das bereits öffentlich zahlreiche Chats veröffentlicht wurden. Das Image der betroffenen Personen ist in den meisten Fällen bereits nachhaltig zerstört – ohne irgendeinen Richterspruch.

In der Vergangenheit bezeichneten bekannte Strafverteidiger Aktionen wie die Verlesung der Chats im Burgtheater als „grobe Verletzung der Unschuldsvermutung“.