Parlament

Arbeitsrecht für Homeoffice paktiert

Wer bei Prüfungen mit KI punkten will, muss das offen legen. Sonst ist es Täuschung. Foto: Foto: iStock.com/ Daisy-Daisy

Nach den steuerrechtlichen Bestimmungen bringt das Parlament nun auch die arbeitsrechtlichen Regelungen für das Homeoffice auf Schiene. Der Sozialausschuss des Nationalrates behandelt zur Wochenmitte ein Paket an Maßnahmen, berichtet ÖVP-Klubobmann und Sozialsprecher August Wöginger.

 

Gerade die Coronakrise hat die Bedeutung von Homeoffice in den Vordergrund gerückt. „Am Mittwoch haben wir die arbeitsrechtlichen Maßnahmen für das Homeoffice im Sozialausschusses behandelt“, sagt Wöginger. Kern und Ziel des Pakets: „All diese neuen Maßnahmen bringen mehr Planbarkeit und Flexibilität und sichern die Freiwilligkeit.“ Anlass und Ursache für diese neuen arbeitsrechtlichen Bestimmungen ist die Pandemie, denn diese „hat uns in eine tiefe Wirtschaftskrise gebracht, die sich massiv auf den Arbeitsmarkt auswirkt“. Arbeitsprozesse wurden in vielen Branchen durch die Anwendung von Homeoffice einem Wandel unterworfen, erläuterte Arbeitsminister Martin Kocher: „Es war mir daher ein persönliches Anliegen, schnellstmöglich eine nachhaltige gesetzliche Regelung für das Homeoffice vorzulegen.“

Das Gesetz mit einer klaren Definition von Homeoffice soll am 1. April 2021 in Kraft treten. Zu Ende des Jahres 2022 ist eine Evaluierung vorgesehen.

 

Das sind die Eckpunkte der Regelungen:

  • Homeoffice liegt dann vor, wenn die Arbeitsleistungen „zu Hause“ erbracht werden und darüber eine (schriftliche) Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer/innen und Arbeitgeber/innen getroffen wurde. „Damit kann Homeoffice nur im Einvernehmen zwischen den Arbeitsvertragsparteien begründet werden“, unterstreicht Wöginger.
  • Es wird eine jährliche Homeoffice-Pauschale bis zu einer Höhe von 300 Euro ermöglicht. Diese und auch überlassene digitale Arbeitsmittel sind sozialversicherungsbeitragsfrei.
  • Im Arbeitsverfassungsgesetz wird eine rechtliche Grundlage für etwaige Betriebsvereinbarungen zum Bereich Homeoffice geschaffen, die als Basis für die erforderlichen Einzelvereinbarungen dienen können.
  • Ein Betreten der Wohnung bzw. des im Wohnungsverband befindlichen Homeoffice-Arbeitsplatzes durch das Arbeitsinspektorat ist nicht zulässig.
  • Die seit 11. März 2020 geltende Bestimmung, wonach Unfälle auch dann Arbeits- bzw. Dienstunfälle sind, wenn sie sich im Homeoffice ereignen, und diese damit vom Schutzbereich der gesetzlichen Unfallversicherung umfasst sind, wird Dauerrecht.

 

Ein Schritt in die Arbeitswelt der Zukunft

„Das neue Homeoffice-Paket ist nicht nur eine wichtige Maßnahme für viele Menschen, die in ihrem Arbeitsleben von der Corona-Pandemie betroffen sind, sondern auch ein wesentlicher Schritt für die Arbeitswelt der Zukunft“, so Wöginger. „Wichtig ist dabei, dass wir sowohl die Bedürfnisse der Arbeitgeber- als auch der Arbeitnehmerseite darin berücksichtigen und Beschäftigte im Homeoffice auch zu Hause bei Unfällen, die während der Arbeitszeit passieren, versichert sind“, betont Minister Kocher.

 

Einheitliches Landarbeitsrecht

Eine wesentliche Vereinfachung und Entlastung von Bürokratie bringt laut Wöginger das ebenfalls am Mittwoch behandelte einheitliche Landarbeitsgesetz für mit sich: Es gilt für alle neun Bundesländer und löst damit die bisher neun Landarbeitsverordnungen ab. Ebenso werden über 100 Verordnungen auf rund 20 Verordnungen reduziert. Zudem werden die Zusammenschlüsse von Arbeitgebern ermöglicht: Dabei können sich Betriebe innerhalb einer Region zusammenschließen, um gemeinsam Arbeits- und Fachkräfte zu beschäftigen. So soll eine attraktive und nachhaltige Beschäftigung in der saisongeprägten Branche der Land- und Forstwirtschaft über das gesamte Jahr erleichtert werden.

 

Durchgehende Beschäftigung

Arbeitsminister Kocher dazu abschließend: 30.000 Beschäftigte in der Land-und Forstwirtschaft und 162.000 Betriebe profitieren von klaren Regeln und beschleunigten Gesetzgebungsverfahren. Zudem gestalten wir mit der Möglichkeit auf Arbeitgeberzusammenschlüsse die Beschäftigung in der Land- und Forstwirtschaft attraktiver, da eine durchgängige Beschäftigung übers Jahr hinweg einfacher wird. Damit schafft das LAG 2021 ein notwendiges arbeitsmarktpolitisches Instrument, das aus der Krise heraus auch in der Land- und Forstwirtschaft neue Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen soll.“