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Welche Lockerungen auf uns jetzt zukommen

Omikron hat laut Experten den Höhepunkt erreicht. Grund für die Bundesregierung, schrittweise zu lockern. Foto: iStock PPAMPicture

Die Omikronwelle hat laut mehreren Experten ihren Höhepunkt erreicht. Auch wenn die Entwarnungen bisher noch sehr vorsichtig ausfallen, zeigen alle Daten, dass die Krankenhausauslastungen jedenfalls bei weitem nicht die Grenze der Belastbarkeit erreicht haben. Grund für die Bundesregierung, die Maßnahmen und Einschränkungen mit Beginn der Semesterferien schrittweise zu lockern. Welche Maßnahme zu welchem Zeitpunkt fällt, hat zur-sache.at für Sie zusammengefasst.

 

Ab 5. Februar 2022:
Bereit am Samstag treten erste Lockerungen in Kraft. Die bisher gültige Sperrstunde in der Gastronomie wird von 22.00 um zwei Stunden auf 24.00 nach hinten verschoben. Bei Zusammenkünften ohne zugewiesenen Sitzplatz erhöht sich die Personenanzahl von 25 auf 50 Personen. Bei Veranstaltungen fällt die bisherige „2G+“ und „Booster+“ Regeln. Hier gelten in Zukunft nur noch die 2G-Regel und eine FFP2 Pflicht.

 

Ab 12.Februar 2022:
Im Handel fällt die 2G-Regel. In allen Geschäften gilt von nun an die FFP2-Maskenpflicht.

 

Ab 19. Februar 2022:
In der Gastronomie wird statt der 2G-Regel wieder die 3G-Regel gelten. PCR-Test haben in der Gastronomie nur noch eine Gültigkeit von 48 Stunden. In allen anderen Bereichen bleibt die Gültigkeit bei 72 Stunden. Antigentests gelten für die Dauer von 24 Stunden. Auch bei Veranstaltungen kommt es ab diesem Tag zu weiteren Lockerungen. Auch dort gilt dann die 3G-Regel statt der bisher gültigen 2G-Regel.

 

Bereits seit 1. Februar hat das Gesundheitsministerium die Gültigkeit der Impfzertifikate (Grüner Pass) sowie Impfabstände neue geregelt.

Das Zertifikat der ersten beiden Impfungen (2 Impfungen oder Genesung + 1 Impfung) ist in Zukunft 180 Tage gültig. Das Impfzertifikat der Booster-Impfung (3 Impfungen oder Genesung + 2 Impfungen) ist weiterhin 270 Tage gültig. Bei Einreisen nach Österreich gelten weiterhin Impfzertifikate oder andere Impfnachweise 270 Tage.

Ausnahme: Für Personen unter 18 Jahren wird das Impfzertifikat über die ersten beiden Impfungen 210 Tage (also 7 Monate) lang gültig sein.

Der gesetzliche Mindestabstand zwischen der 2. und 3. Impfung wurde ebenfalls mit 1. Februar von 120 Tagen auf 90 Tage reduziert