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1,1 Mrd. Euro: Das zahlt der Zukunftsfonds
Der Zukunftsfonds ist ein völlig neues Instrument im Finanzausgleich: zusätzliche Mittel für Länder und Gemeinden werden erstmals an konkrete, messbare Ziele geknüpft. Bei den Zielen geht es um Kinderbetreuung, Wohnbausanierung und den Klimaschutz. Die Sache ist paktiert, von der Regierung beschlossen und liegt jetzt im Parlament.
Das Volumen des Zukunftsfonds beträgt 1,1 Mrd. Euro jährlich, es wird ab 2025 valorisiert und nach der Einwohnerzahl auf die Länder aufgeteilt.
500 Mio. Euro für Kinderbetreuung
Die Länder und Gemeinden erhöhen die Anzahl der Betreuungsplätze- und Quoten. Zugleich werden Öffnungszeiten ausgeweitet und die Qualität der Kinderbetreuung angehoben.
Jedes Land muss bis 2029 eine Betreuungsquote der unter Dreijährigen von 38 % oder eine Steigerung dieser Quote um 5 Prozentpunkt erreichen. Das bedeutet Betreuungsplätze für zusätzliche 15.000 Kinder.
300 Mio. Euro für Wohnen & Sanieren
Um leistbaren Wohnraum auszubauen und die Sanierung zu steigern, hat jedes Land hat bis 2029 ständig 3 % der öffentlichen Gebäude zu renovieren.
Weiters sollen die Länder mit weniger Bodenversiegelung mehr Wohnraum schaffen: Die Anzahl der geförderten Wohneinheiten, die durch Sanierungen oder Nachverdichtungen entstehen, müssen höher sein als die Anzahl der Wohneinheiten, die auf bislang nicht versiegelten Flächen errichtet werden.
Die Länder müssen im Ausmaß von zumindest 30 % der Wohnbauförderung Sanierungen vorantreiben und dies jährlich um 2 Prozentpunkte steigern. Das entspricht Investitionen in Wohnraumschaffung durch Sanierung von über 360 Mio. Euro jährlich oder fast 2 Mrd. Euro über die fünf Jahre des neuen Finanzausgleichs.
300 Mio. Euro für Klima & Umwelt
Investitionen und die Steigerung der sollen zu einer Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energie führen, zu der sich die Länder verpflichtet haben.
Jene Bundesländer, die weniger als die Hälfte des Energieverbrauchs aus erneuerbaren Energien beziehen, müssen diesen Anteil jährlich um einen Prozentpunkt erhöhen.
Der Anteil von erneuerbarer Energie am Energieverbrauch muss in Bundesländern mit weniger als 50 % Erneuerbaren-Anteil um mindestens 1 Prozentpunkt pro Jahr gesteigert werden. Sie müssen ihre diesbezügliche Leistung auf das Dreifache steigern. Länder, deren Anteil an Erneuerbaren bereits mehr als die Hälfte des Energieverbrauchs beträgt, müssen diesen Anteil um 0,5 Prozentpunkt jährlich steigern.
Zukunftsfonds wird überprüft
Die Wirksamkeit der eingesetzten Beträge wird erstmals 2026 überprüft, 2028 erfolgt eine abschließende Evaluierung.