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Rechtstreuer Seniorenbund zahlt mit Vorbehalt zurück
Zu Wochenbeginn hatten einige Landesorganisationen des Österreichischen Seniorenbundes die Aufforderungen zur Rückzahlung der erhaltenen Unterstützungszahlungen aus dem NPO-Fonds erhalten. Der Seniorenbund hat dagegen Beschwerde eingelegt, denn er hatte auf Empfehlung des Sozialministeriums in gutem Glauben gehandelt und Beträge für Sozial- und Seniorenarbeit eingesetzt. Die Beträge werden nun unter Vorbehalt zurückerstattet, erklärte der Seniorenbund.
Überraschende Aufforderung zur Rückzahlung
„Die betroffenen Landesorganisationen des Österreichischen Seniorenbundes haben die Rückzahlungsaufforderungen für die erhaltenen Unterstützungszahlungen aus dem NPO-Fonds heute erhalten“, erklärt die Präsidentin des Seniorenbundes, Ingrid Korosec, am Montag.
Und weiter meinte Korosec: „Das ist für uns überraschend, da der vorläufige Entscheid des Unabhängigen Parteien Transparenz Senates (UPTS), auf den sich der Non-Profit-Organisations-Fonds (NPO-Fonds) bezieht, noch nicht rechtskräftig ist und die Volkspartei diesbezüglich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhebt.“
Anträge vom Sozialministerium empfohlen
Die jeweiligen gemeinnützigen Vereine des Seniorenbundes haben zudem auf Empfehlung des Sozialministeriums um Unterstützung angesucht, sagte Korosec in einer Stellungnahme zu Wochenbeginn:
„Die Aufforderungen werden geprüft und mit allen Betroffenen innerhalb der Organisation koordiniert und innerhalb der kommenden Tage eine gemeinsame Vorgehensweise festgelegt. Ich möchte nochmals darauf hinweisen, dass die gemeinnützigen Vereine des Österreichischen Seniorenbundes 2020 auf ausdrückliche Empfehlung des Sozialministeriums beim NPO-Fonds um Unterstützung angesucht haben.“
Bundesvorstand über Kogler-Entscheid erstaunt
Am Freitag hat der Bundesvorstand des Österreichischen Seniorenbundes in seiner Sitzung die Entscheidung von Vizekanzler Kogler „mit Erstaunen zur Kenntnis genommen“, heißt es in einer Erklärung des Seniorenbundes. Diese Entscheidung „ist für ihn aus mehreren Gründen nicht nachvollziehbar“, heißt es weiter.
Und hier wörtlich die Erklärung des Seniorenbundes:
Für den Bundesvorstand ist aber sehr wichtig, dass in der Erklärung des Vizekanzlers eindeutig festgehalten wurde, dass der Seniorenbund ein gemeinnütziger Verein ist, formal antragsberechtigt war und somit der Seniorenbund sich die COVID Entschädigungen nicht erschlichen hat, sondern guten Glaubens darum angesucht hat. Dies auch deswegen, weil das Sozialministerium mit Schreiben vom Juli 2020 die Seniorenvereine zur Antragstellung sogar aufgefordert hat.
Der Bundesvorstand hat auch bedauert, dass die Entscheidung des Vizekanzlers eine Demotivation für Zigtausende ehrenamtliche Funktionärinnen und Funktionäre ist, die sich unermüdlich für die Anliegen der älteren Generation vorbildlich einsetzen und wertvolle Sozialarbeit leisten.
Die Entscheidung ist auch deswegen für uns so unverständlich, weil rund 700 Einzelanträge des Seniorenbundes von der Bewilligungsstelle des Ministeriums (AWS) positiv entschieden wurden.Wir gehen davon aus, dass sie auch entsprechend geprüft wurden. Allein in Oberösterreich sind 28 Antragssteller vom AWS sogar einer vertiefenden Prüfung unterzogen worden. Außerdem ist für den Bundesvorstand des Seniorenbundes die Ungleichbehandlung von Organisationen im Umfeld von Parteien unverständlich (z.B. Kinderfreunde, Pensionistenverband, etc.). Diesbezüglich verlangen wir eine verfassungsrechtliche Prüfung.
Unverständlich ist für uns weiters, dass Vizekanzler Kogler einerseits seine Entscheidung auf die Basis einer Entscheidung des UPTS stellt, aber deren Rechtskraft nicht abgewartet hat.
Der Bundesvorstand des Seniorenbundes will aber eine Lösung und schlägt daher vor:
1. Die Seniorenbund-Gruppen zahlen unter Vorbehalt die erhaltenen Mittel zurück
2. Wenn am Ende des Rechtsweges die UPTS-Entscheidung aufgehoben wird, wird der Seniorenbund die vorbehaltlich zurückgezahlten Mittel zurückfordern. Er verlangt diesbezüglich die Garantie, dass sie auch tatsächlich zurückerstattet werden.
Damit bekennen wir uns voll und ganz zum Rechtsstaat, beenden aber die öffentliche Debatte in dieser Causa.
Abschließend stellt der Seniorenbund nochmals fest, dass er in der gesamten Angelegenheit in gutem Glauben gehandelt hat, kein Cent an die Partei überwiesen wurde, sondern alle Mittel, die als Ersatz für entgangene Einnahmen während der Corona-Krise gewährt wurden, für die Senioren- und Sozialarbeit verwendet wurden.