Regierung
Diese Maßnahmen für faire Besteuerung plant Brunner
Internationale Digitalunternehmen sollen gerechter besteuert werden. Dafür tritt nun Finanzminister Magnus Brunner auf OECD-Ebene ein. Österreich selbst gilt bereits als Vorreiter bei der Besteuerung internationaler Digitalunternehmen: Als eines der ersten Länder wurde bereits im Jänner 2020 eine nationale Digitalsteuer auf digitale Werbung eingeführt, 2021 wird das Aufkommen dieser Steuer bereits auf über 70 Millionen Euro steigen. Nun geht es um die Besteuerung der Gewinne von Digital-Unternehmen.
„Frage der Gerechtigkeit“
Für Minister Brunner sei es „eine Frage der Gerechtigkeit“, dass Digitalkonzerne in Europa „korrekt“ Steuern zahlen. Mit der nationalen Digitalsteuer habe Österreich bereits 2020 als eines der ersten Länder weltweit „einen nationalen Schritt für mehr Fairness zwischen der digitalen und analogen Wirtschaft gesetzt“, so Brunner weiter. Diese in Österreich eingehobene Digitalsteuer ist die Anwendung der Werbesteuer auf Werbung in digitalen Vertriebskanälen und auf digitalen Plattformen.
Die Fragestellung einer in Europa und international diskutierten Digitalsteuer geht hingegen davon aus, dass Digitalkonzerne in manchen Ländern zwar einen Gewinn erwirtschaften, diesen aber oft nicht dort versteuern müssen: die Konzerne sind nicht in allen Ländern mit einem Firmensitz physisch vertreten. Dem soll die Digitalsteuer abhelfen: Gewinne sollen dort versteuert werden, wo sie erwirtschaftet werden.
Österreich als Vorreiter bei der Digitalsteuer
Österreich war bereits „war maßgeblich in die Verhandlungen zur internationalen Digitalsteuer involviert“. In weiterer Folge will man auch „Treiber für eine rasche Umsetzung der notwendigen Vorarbeiten auf EU-Ebene sein“, so Brunner. Der französische Ratsvorsitz, der mit Anfang des Jahres ins Amt kam, habe hohe Ambitionen und kann „auf die volle Unterstützung Österreichs zählen“, erklärt der Finanzminister den weiteren Fahrplan.
Im Rahmen der OECD haben sich mittlerweile 137 Staaten auf eine faire Aufteilung von Besteuerungsrechten und eine globale effektive Mindestbesteuerung mit einem einheitlichen Steuersatz in Höhe von 15 Prozent geeinigt. Das Grundkonzept geht auf einen G20 Beschluss vom Juli 2021 zurück.
Ministerrat stellt weichen für starke österreichische Verhandlungsposition
Um einen raschen Verhandlungserfolg auf internationaler Ebene gewährleisten zu können hat Österreich am Mittwoch im Ministerrat die national notwendigen Weichenstellungen gesetzt. Es wurden zwei Ministerratsvorträge mit Verhandlungsvollmachten für die darin angeführten Beamten des Finanzministeriums zur Umsetzung beider Säulen der internationalen Einigung verabschiedet.
Das sei insofern erforderlich, als die Umsetzung durch ein multilaterales Abkommen erfolgen wird. Geleitet wird die österreichische Delegation bei der Steering Group auf OECD-Ebene von Prof. DDr. Gunter Mayr, Chef der Sektion Steuerpolitik und Steuerrecht im Finanzministerium.
Die zwei Säulen der internationalen Besteuerung von Digitalkonzernen:
Säule 1 – faire internationale Verteilung der Steuern
Unter Säule 1 entwickeln die Staaten ein neuartiges System der Zuordnung internationaler Besteuerungsrechte. Durch die Schaffung neuer Anknüpfungspunkte sollen Besteuerungsrechte vom Ansässigkeitsstaat in sogenannte Marktstaaten umverteilt werden, wo Unternehmen Gewinne erwirtschaften, ohne physisch präsent zu sein.
Neben der Umverteilung der Besteuerungsrechte ist Säule 1 auch von dem übergeordneten Ziel getragen, die globale Steuerrechtsordnung zu stabilisieren. Durch diesen gemeinsamen Ansatz wird ein kollektives System geschaffen, das die Einführung nationaler Maßnahmen (insbesondere nationaler Digitalsteuern) überflüssig macht. Dies beugt internationaler Doppelbesteuerung vor und schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten.
Säule 2 – globale effektive Mindestbesteuerung
Säule 2 beinhaltet den Vorschlag einer globalen effektiven Mindestbesteuerung. Diesen Vorschlag haben Frankreich und Deutschland gemeinsam in die Diskussion eingebracht. Das Grundprinzip einer globalen effektiven Mindestbesteuerung ist vergleichsweise einfach: Alle Staaten einigen sich auf ein weltweit gültiges Mindestniveau der Besteuerung. Die Höhe der Besteuerung richtet sich dabei nach der Differenz zwischen der tatsächlichen Besteuerung in einem Land und dem vereinbarten Mindeststeuersatz. Insgesamt führt dieser Ansatz zu mehr Steuergerechtigkeit auf internationaler Ebene. Zudem begegnet die globale effektive Mindestbesteuerung wirksam den Problemen bei der Besteuerung, die sich aus der Digitalisierung und der Möglichkeit der Verlagerung immaterieller Werte ergeben.