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Paket mit drei Maßnahmen gegen die Teuerung
Die Bundesregierung setzt weitere Maßnahmen gegen die Teuerung: Mieten werden gedeckelt, Gebühren teils eingefroren, Gewinne abgeschöpft. Diesen wirksamen Schritten sollen weitere folgen, kündigte Bundeskanzler Karl Nehammer an.
Paket per Initiativantrag im Parlament
Die Regierungsparteien haben in den zurückliegenden Wochen intensiv an einem mehrteiligen Programm gegen die Teuerung gearbeitet. Das Paket mit drei Maßnahmen ist der Auftakt für den politischen Herbst und wurde mittels Initiativanträgen ebenfalls am Mittwoch im Nationalrat eingebracht.
Und das sind die Maßnahmen, wie sie durch das Bundeskanzleramt zusammenfassend dargestellt werden:
1) Mieten werden mit 5 Prozent gedeckelt
Im kommenden Jahr würde alleine bei den gemeinnützigen Wohnungen eine Erhöhung der Mieten von 15 % anstehen. Daher werden alle geregelten Mietformen künftig um maximal 5 % steigen, selbst wenn die Inflation darüber liegt. Diese Regelung gilt für die kommenden drei Jahre (2024, 2025 und 2026). Das wird beispielsweise im gemeinnützigen Wohnbau dazu führen, dass 2024 nur 5 % Erhöhung (statt 15 %) wirksam wird.
In Zukunft werden auch Kategorie- und Richtwertmieten nur einmal pro Jahr erhöht werden können. Darüber hinaus arbeitet die Bundesregierung an einer dauerhaften Lösung, um auch für allfällige künftige Phasen höherer Inflation Planungssicherheit zu geben.
2) Gebührenstopp auf Bundesebene, Gemeinden sollen mitziehen
Der Bund hat bereits im Frühjahr einen Stopp der Bundesgebühren beschlossen. Dieser wird nun erweitert. Das bedeutet: Beim Klimaticket und der Mautvignette wird es keine Erhöhungen geben. Die Vignette wäre ansonsten im nächsten Jahr von 96 auf 110 Euro gestiegen. Auch die LKW-Maut wird im kommenden Jahr nicht an die Inflation angepasst. Im Gegenzug werden künftig Kosten für CO2-Emissionen von LKW in die Maut eingerechnet.
Die Gemeinden erhalten Anreize, ihre kommunalen Gebühren 2024 nicht zu erhöhen (Wasser, Abwasser, Müll). In Abstimmung mit den Bundesländern wird der Bund 150 Mio. Euro Zweckzuschuss zur Verfügung stellen, mit dem Einnahmenausfälle der Gemeinden, die auf Erhöhungen verzichten, kompensiert werden können. Für die Finanzierung wird ein Teil der Einnahmen aus der Übergewinnsteuer der Stromkonzerne herangezogen.
3) Krisengewinne von Energiekonzernen werden abgeschöpft
Nach der Verschärfung der Gewinnabschöpfung bei Stromproduzenten vor dem Sommer soll diese nun auch bei fossilen Energieträgern angepasst werden. Konkret wird beim Energiekrisenbeitrag für fossile Energieträger die Bemessungsgrundlage für das Jahr 2023 erhöht – es wird bereits ab 10 % Übergewinn (nicht erst ab 20 %) abgeschöpft.
Teuerung bekämpfen, Haushalte entlasten
Dieses Paket soll die Haushalte entlasten und das Leben leistbar halten, erklärte Bundeskanzler Karl Nehammer am Mittwoch vormittags in Wien. „Uferlose Mieterhöhungen belasten die Menschen stark und schränken ihre finanziellen Spielräume ein. Mit der Begrenzung der Mieterhöhungen schaffen wir Planungssicherheit und verhindern drastische Erhöhungen“, sagte Nehammer.
Bisher hat die Bundesregierung für die Jahre 2022 bis 2026 rund 40 Mrd. Euro an entlastenden Maßnahmen gegen die Inflation beschlossen.
Als nächste Schritte sollen die Regeln für Wettbewerb überprüft und angepasst werden, damit ein die Preise senkender Wettbewerb gefördert wird.