Parlament

40 Milliarden Euro gegen die Teuerung

Über mehrere Jahre werden Milliardensummen ausgegeben, um die Teuerung bei den Haushalten und Unternehmen abzumildern. Foto: istock/Leonsbox

Ein Sprichwort heißt: „Nicht das Erzählte reicht, sondern das Erreichte zählt.“ In der Politik endet es oft nur beim Erzählten. Besonders die Opposition bemüht sich beim Thema Teuerung ständig, die Arbeit der Regierung kleinzureden und vor allem zu kritisieren. Zu wenig, zu unausgegoren, zu einseitig und so weiter lautet meistens die Kritik. Aber ist es wirklich so? Zur-Sache hat sich die Maßnahmen der Regierung im Kampf gegen die Teuerung genau angeschaut. Eines vorweg: Das Erreichte kann sich sehen lassen. Und: man kann es auch weitererzählen!

 

Die Bundesregierung hat für den Zeitraum 2022-2026 Entlastungs- und Anti-Teuerungsmaßnahmen von über 40 Milliarden Euro beschlossen. Diese Maßnahmen führen zu einer unmittelbaren Entlastung von Menschen und Unternehmen in Österreich, sichern damit die Kaufkraft der Haushalte und die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Industrie.

Darüber hinaus wurden vom Parlament Maßnahmen beschlossen, die jahrelang gefordert wurden – in erster Linie die Abschaffung der Kalten Progression sowie die Indexierung der Sozialleistungen. Diese Maßnahmen bewirken eine permanente Entlastung der Menschen in Österreich und sorgen für eine gerechtere Gesellschaft.

 

2022:  5,7 Milliarden Euro Entlastung

  • Klima- und Anti-Teuerungsbonus in Höhe von 3,94 Mrd. Euro per Ende Dezember 2022
  • 450 Millionen Euro für die außerordentliche Einmalzahlung an Pensionistinnen und Pensionisten im September2022
  • In Summe 420 Millionen Euro für die Einmalzahlungen an vulnerable Gruppen im Jänner, April und September 2022
  • 350 Millionen Euro für den Energiekostenausgleich (150 Euro-Gutschein) per Ende Dezember 2022 (Gesamtvolumen: 600 Millionen Euro, weitere Auszahlungen 2023)
  • 340 Millionen Euro für die Einmalzahlung der Sonder-Familienbeihilfe in Höhe von 180 Euro im August 2022
  • 110 Millionen Euro wurden der AMA für den Teuerungsausgleich für die Landwirtschaft zur Verfügung gestellt und 80 Millionen Euro wurden der aws für die ersten Auszahlungen für den Energiekostenzuschuss I für Unternehmen überwiesen

Ab 2023 weitere 13,1 Mrd. Euro

  • Der Stromkostenzuschuss für private Haushalte („Strompreisbremse“ inkl. Netzkostenzuschuss undStromkostenergänzungszuschuss) mit einem geschätzten Volumen von 3,8 Milliarden Euro
  • Für den Energiekostenzuschuss I, den Energiekostenzuschuss II und die Pauschalfördermodelle 2022 und 2023 beträgt der budgetäre Rahmen max. 7,0 Milliarden Euro
  • 600 Millionen Euro stellt die Bundesregierung für die Abfederung der gestiegenen Netzverlustkostenfür Haushalte und Unternehmen bereit
  • An die Länder werden 675 Millionen Euro für den Wohn- und Heizkostenzuschuss überwiesen
  • Die Strompreiskompensation für energieintensive Unternehmen zur Abfederung der indirekten CO2-Kosten beläuft sich auf 230 Millionen Euro (Beschluss des Gesetzgebers steht noch aus)
  • Für den Wohnschirm werden 2023-2026 in Summe 350 Millionen Euro zur Verfügung gestellt
  • Pensionistinnen und Pensionisten erhalten im Rahmen der Pensionsanpassung 2023 eine Direktzahlung (Auszahlungen im März und Juni 2023) mit einem Gesamtvolumen von rund 600 Millionen Euro
  • Für heimische Bäuerinnen und Bauern gibt es 2023 einen Stromkostenzuschuss in Höhe von 120 Millionen Euro
  • Bis zum 30. April beliefen sich die Auszahlungen der Energie-Entlastungsmaßnahmen im Jahr 2023 auf 1,6 Milliarden Euro.

 

Am 10. Mai 2023 verkündete die Bundesregierung unter anderem die Verlängerung der reduzierten Energieabgaben bis Jahresende 2023 mit einem Entlastungsvolumen von insgesamt rd. 400 Millionen Euro. Darüber hinaus sollen Maßnahmen zur Inflationsdämpfung im öffentlichen Bereich getroffen werden (z.B. Gebührenstopp). Am 17. Mai 2023 folgte ein Anti-Teuerungspaket für Familien, das zielgerichtet sozial benachteiligte Familien entlastet . Damit werden einkommensschwache Familien zusätzlich um 200 Millionen Euro im Jahr 2023 und 400 Millionen Euro  im Jahr 2024 unterstützt.

Hinzu kommt eine Reihe von investiven Maßnahmen mit dem Ziel die Energieunabhängigkeit Österreichs zu stärken und die Energiepreise mittelfristig auf ein niedrigeres Niveau zurückzuführen (z.B. Investitionsoffensive in Erneuerbare Energien & Speicher, Förderung alternativer, dekarbonisierter Antriebe, Photovoltaik „Fast Track“, Energieberatungen). Diese Aufstockungen größtenteils bereits bestehender Förderungen belaufen sich in Summe auf 540 Millionen Euro. Ferner wurden auch zusätzliche Mittel für den öffentlichen Verkehr

(Verkehrsdienstverträge inkl. Wertsicherung, KlimaTicket und regionale Klimatickets) in Höhe von 1,3 Milliarden  Euro 2022-2026 sowie 160 Millionen Euro für die Wertsicherung der Schüler- und Lehrlingsfreifahrt und 100 Millionen Euro für einen Energiekostenausgleich des Schienenverkehrs im Jahr 2023 bereitgestellt. Die ab 2023 permanent geltende Indexierung der Sozialleistungen (inkl. der Valorisierung des Kinderabsetzbetrags) beläuft sich auf 3,6 Milliarden Euro bis 2026.

 

Steuerentlastungen von 23 Milliarden Euro

Auch bei den Steuern hat die Bunderegierung samt Parlament  sowohl temporäre als auch strukturelle, dauerhaft wirkende Entlastungen umgesetzt, die sich in Summe auf 23,7 Milliarden Euro bis 2026 belaufen:

  • Die Abschaffung der kalten Progression führt zu einer Entlastung von 18,7 Milliarden Euro in den Jahren 2023 bis 2026 (Basis: Zahlungswirksamkeit; bezogen auf die Veranlagungsjahre 2023- 2026 beträgt die Gesamtentlastung20,3 Milliarden Euro)
  • Das Entlastungsvolumen der Senkung des Dienstgeber-Beitrags zum FLAF beläuft sich bis 2026 auf 1,5 Milliarden Euro
  • Die Anhebung der Grenzen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft entlastet Bäuerinnen und Bauern mit 40 Millionen Euro bis 2026
  • Die temporären einzahlungsseitigen Maßnahmen summieren sich auf 3,4 Milliarden Euro. Darunter fallen der Teuerungsabsetzbetrag in Höhe von 500 Euro, die steuer- und abgabenfreie Teuerungsprämie, die Senkung der Energieabgaben um rund 90%, der Kostenausgleich für Pendlerinnen und Pendler (Erhöhung Pendlerpauschale um 50%, Vervierfachung Pendlereuro, Einmalzahlung für Negativsteuerbezieher), die Erhöhung des Kindermehrbetrags sowie das Vorziehen der Erhöhung des Familienbonus Plus und des Kindermehrbetrags auf rückwirkend 1.2022sowie der Kostenausgleich für den Agrardiesel.

Außerbudgetäre Entlastungsmaßnahmen von 1,7 Milliarden Euro 

  • Die Senkung des Beitrags zur Unfallversicherung bewirkt bis 2026 ein Entlastungsvolumen von 520 Millionen Euro
  • Die Aussetzung der Erneuerbaren-Förderpauschale 2022 und 2023 beläuft sich in Summe auf 700 Millionen Euro
  • Die Aussetzung des Erneuerbaren-Förderbeitrags 2022 und 2023 beträgt in Summe 1,0 Milliarden Euro