Innenpolitik
Kocher: Weitere Energiehilfen für Unternehmen
Die Bunderegierung weitete die Energiehilfen für Unternehmen aus. Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher teilte am Donnerstagmorgen mit, dass nach dem Energiekostenzuschuss 1 nun der Energiekostenzuschuss 2 kommt.
Schon vor einer Woche versprach Bundeskanzler Karl Nehammer, dass für die Wirtschaft noch vor Weihnachten ein weiteres Hilfspaket präsentiert wird, um die hohen Energiepreise abzufedern. Zwei Tage vor Weihnachten verkündet nun der Wirtschaftsminister, Martin Kocher, die Eckpunkte des zweiten Pakets.
„Energiekostenzuschuss 2“ ab 2023
Vor dem Hintergrund der anhaltenden Teuerung und der deutschen Gas- und Strompreisbremse ist es wesentlich, die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Betriebe durch weitere Maßnahmen zu sichern, den Betrieben Planungssicherheit zu geben und den Wirtschaftsstandort in der Krise zu stärken, heißt es in einer Mitteilung des Wirtschaftsressorts. Der Energiekostenzuschuss 1 wird – mit einer eigenen Antragsphase für das 4. Quartal – bis Ende des Jahres verlängert. Durch den Energiekostenzuschuss 2 werden ab 2023 Unternehmen von den hohen Energiekosten entlastet.
Kocher: „Standort wettbewerbsfähig halten“
Kocher begründet das weitere Paket mit den anhaltend hohen Energiepreisen und Maßnahmen in anderen Ländern, die zu einem Wettbewerbsnachteil für den Standort Österreich führen könnten. „Mit dem Energiekostenzuschuss 1 werden derzeit besonders betroffene energieintensive Unternehmen entlastet. Angesichts der dauerhaft erhöhten Energiepreise und der deutschen Entscheidung über eine Strom- und Gaspreisbremse braucht es 2022 auch für österreichische Unternehmen weitere Entlastungen. Der Energiekostenzuschuss 2 wird den Standort wettbewerbsfähig halten“, so Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher.“
Fristen und Fakten – was Unternehmer wissen müssen:
- Pro Unternehmen können für 2023 Zuschüsse von 3.000 bis 150 Millionen Euro ausbezahlt werden.
- Förderungszeitraum: 1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2023
- Insgesamt gibt es 5 Förderstufen. In den ersten beiden Stufen bis zu einer Fördersumme von 4 Millionen Euro entfällt die Voraussetzung des Nachweises einer Mindest-Energieintensität.
- Die Förderintensität wird in der Stufe 1 von 30 auf 60 Prozent verdoppelt. Und in der Stufe 2 von 30 auf 50 Prozent erhöht. Das heißt, dass in der ersten Stufe 60 Prozent des Kostenanstiegs bei den Mehrkosten von Energie gefördert
- Gefördert werden in Stufe 1 unter anderem folgende Energieformen: Treibstoffe, Strom, Erdgas, Wärme/Kälte, Dampf und Heizöl.
- Antragsstellung: Wie beim Energiekostenzuschuss 1 wird die Antragsstellung im Fördermanager der aws möglich sein.
- Ausgenommen sind unter anderem Unternehmen, die gemäß volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung als staatliche Einheit gelten, aber auch energieproduzierende oder mineralölverarbeitende Unternehmen sowie Unternehmen aus dem Bereich Banken- und Selbstverständlich muss sich die Bundesregierung beim Energiekostenzuschuss an die beihilferechtlichen Möglichkeiten halten.
- Zudem müssen Unternehmen zusätzliche Kriterien erfüllen:
- In den Stufen 3, 4 sowie 5 gibt es weitere Einschränkungen, beispielsweise hinsichtlich
- Steuerliches Wohlverhalten wird als Fördervoraussetzung fortgesetzt
- Förderbedingung ist eine Beschäftigungsgarantie analog zur deutschen Regelung (bis Ende 2024).
- Außerdem gibt es Einschränkungen bei Bonuszahlungen und Dividenden für förderempfangende Unternehmen
- Bei lagerfähigen Energien wird die Förderung von Bevorratung in den Richtlinien
„Treffsichere Förderung“
„Der Energiekostenzuschuss 2 wird den Standort wettbewerbsfähig halten. Wir verdoppeln die Förderintensität in der untersten Stufe von 30 Prozent auf 60 Prozent. Das Eintrittskriterium der Energieintensivität entfällt in den ersten beiden Stufen. Mit der Verlängerung des Energiekostenzuschusses 1 bis Ende 2022 und dem Energiekostenzuschuss 2 für das gesamte Jahr 2023 haben die Unternehmerinnen und Unternehmer nun Planungssicherheit in dieser herausfordernden Zeit. Unverändert bleibt, dass nur durch die gestiegenen Energiekosten verursachte Mehrkosten subventioniert werden – dadurch stellen wir sicher, dass die Unterstützung im Rahmen des Energiekostenzuschusses treffsicher ist“, so Kocher abschließend.
Wirtschaft zeigt sich zufrieden und sieht „bessere Ausgangslage“
In mehreren Reaktionen zeigten sich die Vertreter der Wirtschaft am Donnerstag zufrieden mit dem weiteren Energiepaket für die Unternehmen. Mit der deutlichen Ausweitung des Energiekostenzuschusses in Form des EKZ 2 kommt rechtzeitig vor Weihnachten die dringend notwendige Entlastung für die heimische Wirtschaft, heißt es in einer Pressemitteilung der WKÖ. Deren Präsident Harald Mahrer wörtlich: „Wir haben seit Monaten auf einen großen Wurf bei den Energiehilfen gedrängt und Planungssicherheit für die Betriebe eingefordert. Die erfolgreich ausverhandelten Energiehilfen stärken den Standort. Im Vergleich mit Deutschland haben Österreichs Betriebe jetzt eine bessere Ausgangslage.“
Mit dem kommenden Energiekostenzuschuss 2 wird der EU-Beihilferahmen nun weitestgehend ausgeschöpft, die Förderintensität deutlich erhöht und die Förderung auf Betriebe aller Größenklassen sowie bis Ende 2023 ausgeweitet. Neu dazu kommt in diesem Zusammenhang auch ein Pauschalfördermodell, das den EKZ ergänzt und somit Hilfen auf breiter Basis zugänglich macht.
„Damit ist es möglich, dass unsere Betriebe im kommenden Jahr ihre Kosten kalkulieren können und gegenüber Unternehmen in Auslandsmärkten nicht aufgrund exorbitanter Energierechnungen das Nachsehen haben“, erklärt Mahrer.