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Klimakleber: 100 Festnahmen in einer Woche

Die Festnahmen von Klimaklebern nehmen zu. Vergangene Woche besetzten die Klimaaktionisten sogar den Besuchereingang zum Parlament. Foto: Imago/Andreas Stroh

Immer öfter klicken bei Klimaklebern die Handschellen, wie am Wochenende vom Innenministerium bekanntgegeben wurde. Allein in der vergangenen Woche gab es in Wien 100 Festnahmen nach Klimakleber-Aktionen.

 

Innenministerium zieht Bilanz

 Zwischen 26. Februar und 3. März 2024 wurden bei diversen rechtswidrigen Aktionen einer Klimabewegung in Wien 100 Festnahmen ausgesprochen. Sowohl diesen Personen als auch allen anderen Teilnehmern dieser Störungen drohen aufgrund der verschiedenen getätigten Tatbestände empfindliche Strafen, heißt es in einer Aussendung des Ministeriums.

 

Empfindliche Geldstrafen

Einher mit den Festnahmen gehen zum Teil auch empfindliche Geldstrafen. Erst kürzlich wurde eine von der Landespolizeidirektion Wien verhängte Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro durch das Landesverwaltungsgericht bestätigt. Es gab aber auch schon den Vorwurf, dass das Justizressort unter Justizministerin Alma Zadic für die Freilassung von Klimaklebern interveniert hätte (Zur-Sache berichtete).

 

Karner spricht von „konsequenten“ Vorgehen

„Die Wiener Polizei geht nicht nur konsequent und entschlossen gegen die Klimakleber auf der Straße vor, sondern verhängt auch empfindliche Strafen. Dieser eingeschlagene Weg wird konsequent fortgesetzt werden“, sagte dazu Innenminister Gerhard Karner.

 

Klimakleber beschäftigen Sicherheitsbehörden

Die Festnahmen der vergangenen Wochen sind allerdings nur die Fortsetzung von früheren Durchgriffen der Sicherheitsbehörden.  Denn seit Beginn des Jahres 2023 wurden insgesamt knapp 900 Festnahmen bei derartigen Aktionismen durchgeführt. Etwa 3.700 Anzeigen wurden seit Beginn des vergangenen Jahres erstattet, davon etwa 150 Anzeigen an die Strafjustiz.

 

Einschreiten bei Klima-Aktionen

Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit werden jene Stör-Kundgebungen, welche für erhebliche Behinderungen sorgen, regelmäßig versammlungsbehördlich untersagt und polizeilich beendet. Der Fokus der einschreitenden Sicherheitsexekutive liegt hierbei auf der schnellstmöglichen Beendigung der Störung.

Dort, wo wenig oder keine Behinderung zu besorgen ist, werden die Aktionen von den Versammlungsbehörden üblicherweise jedoch nicht beendet, wodurch es auch zu keinem Einschreiten der Polizei kommen muss. Ungeachtet dessen werden bei jedem dieser Vorfälle eine Vielzahl an Verwaltungsanzeigen gegen alle Beteiligten gelegt, erklärt das Innenministerium.