Autorasern droht nun Fahrzeug-Abnahme

Wer nun durchs Dorf rast oder auf der Landstraße viel zu schnell unterwegs ist, dem droht die sofortige Abnahme des Auto. Foto: istock/sefa ozel
Wer nun durchs Dorf rast oder auf der Landstraße viel zu schnell unterwegs ist, dem droht die sofortige Abnahme des Auto.

Der Nationalrat beschloss am Mittwochabend den dritten Teil des sogenannten Autoraser-Pakets. Die Verschärfung der Straßenverkehrsordnung ermöglicht nun sogar in Extremfällen die sofortige Beschlagnahmung des Autos, wenn es zu hohen Geschwindigkeitsübertretungen kommen soll.

 

Wer rast, dem wird Auto abgenommen

Mit den neuen Regeln werden die Strafen für Raser verschärft. Diese Initiative der Bundesregierung wird vom Kuratorium für Verkehrssicherheit ausdrücklich begrüßt.

Konkret geht es um Geschwindigkeiten, die 60 km/h über dem zulässigen Tempo im Ortsgebiet und über 70 km/h im Freiland liegen.

Bei mehr als 80 km/h (Ortsgebiet) bzw. 90 km/h (Freiland) an Geschwindigkeitsüberschreitungen soll unter bestimmten Umständen schon ein einmaliger Verstoß nicht nur zur Beschlagnahme, sondern auch zum Verfall des Fahrzeugs führen können, wie die Parlamentskorrespondenz nach dem Beschluss im Nationalrat mitteilte.

 

Gefahr für andere

ÖVP-Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger erklärte in der Plenardebatte, wenn aufgrund extremer Geschwindigkeitsüberschreitungen ein Fahrzeug zur Waffe werde, müsse es in letzter Konsequenz auch entzogen werden können.

Die immense Gefahr für Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmer berechtige es, in letzter Konsequenz einen Eingriff in das Eigentumsrecht vorzunehmen, so Ottenschläger.

Die beiden ÖVP-Abgeordneten Klaus Lindinger und Franz Eßl betonten, die Maßnahmen würden sich nicht gegen Geschwindigkeitsüberschreitungen aus Unachtsamkeit richten. Vielmehr gehe es darum, gegen die mutwillige und grob fahrlässige Gefährdung anderer vorgehen zu können.

Sichergestellt werden soll auch, dass die Behörden rasch die entsprechenden Informationen erhalten, ob jemand nicht zum Führen eines Fahrzeuges berechtigt ist. Die Maßnahmen, die damit der Exekutive nun ermöglicht werden, umfassen die vorläufige Beschlagnahme, die darauffolgende Überprüfung der Angemessenheit der Entscheidung und bei Vorliegen entsprechend schwerwiegender Tatbestände zum Verfall des Fahrzeugs.

Lindinger und Eßl machten auch darauf aufmerksam, dass in der Novelle auch eine Lösung für die Anerkennung kosovarischer Führerscheine getroffen werde, die besonders Saisonarbeitern zugutekomme.

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