Innenpolitik
Wahrheit statt anpatzen #3 – Entlastung für alle Unternehmen
Die ökosoziale Steuerreform ist die größte Steuerreform der zweiten Republik. Sie soll Entlastungen für kleinere und mittlere Einkommen, aber auch für Unternehmen bringen, um so den Wirtschaftsstandort Österreich zu stärken. Eine wichtige Entlastung für Unternehmen stellt die Senkung der Körperschaftssteuer, kurz“KÖSt“ dar.
Schon 2022 wird die KÖSt von 25 % auf 24 % gesenkt, 2023 dann weiter auf 23 %. So werden durch die KÖSt-Senkung österreichische Unternehmen um insgesamt 700 Millionen Euro entlastet.
Die Bundesregierung setzt mit der ökosozialen Steuerreform bewusst Maßnahmen, um die Wirtschaft anzukurbeln und Österreich im europäischen Wettbewerb abzuheben. Dadurch soll es unter anderem gelingen, für mehr Fairness im täglichen Kampf zwischen unseren Klein- und Mittelbetrieben und den großen internationalen Onlinekonzernen zu schaffen. Unter anderem beinhaltet die ökosoziale Steuerreform die folgenden konkreten Vorhaben:
- Unternehmen werden bis 2024 mittels der Senkung der KÖST von 25 auf 23% um bis zu 700 Mio. Euro entlastet.
- Zudem soll es einen Investitionsfreibetrag inklusive Ökologisierungskomponente geben.
- Nach deutschem Vorbild soll es mehr Entlastung für besonders CO2-intensive Unternehmen geben (Carbon leakage).
- Härtefallregelung: Entlastung für besonders belastete Betriebe.
- Der Gewinnfreibetrag wird von 13% auf 15% erhöht.
- Energieautarke Bauernhöfe werden verstärkt gefördert.