Innenpolitik
1,3 Milliarden für neuen Zuschuss zu Energiekosten
Der neue Energiekostenzuschuss soll für Unternehmen die erhöhten Energiekosten abfedern. Das hat die Bundesregierung am Mittwoch beschlossen. Das neue Förderprogramm ist in vier Stufen gegliedert, je nach Größe und Kostenstruktur des Unternehmens. Zur-Sache dokumentiert den von Wirtschaftsminister Martin Kocher vorgelegten Plan.
Krieg hat negative Effekte auf Europas Energiemarkt
Zur Begründung dieser weiteren Initiative der Bundesregierung meinte Kocher, der russische Angriffskrieg auf die Ukraine „hat leider merklich negative Effekte auf den europäischen Energiemarkt und die Preisbildung“.
Die Energiekosten sind auch in Österreich zuletzt stark gestiegen. Um die österreichischen Haushalte zu entlasten, wurde neben dem zweitgrößten Antiteuerungspaket in der EU vor kurzem die Strompreisbremse eingeführt, nun werden die Unternehmen entlastet, sagt Kocher: „Mit dem Energiekostenzuschuss unterstützen wir energieintensive Unternehmen und gewerbliche Vereine, mit einer Förderung in der Höhe von 30 Prozent ihrer Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe.“
Zusätzlich zum Energiekostenzuschuss wird aktuell an einem Pauschalfördermodell für Kleinst- und Kleinbetriebe gearbeitet, die die Anspruchsvoraussetzungen für den Energiekostenzuschuss nicht erfüllen.
Budget steigt auf das Dreifache
Diese Entlastung sei ein „erheblicher Beitrag“, um Mehrkosten abzufedern, den Wirtschaftsstandort in der aktuellen Krise zu sichern und die Wettbewerbsfähigkeit bestmöglich zu erhalten.
Das gesetzlich verankerte Budget von 450 Millionen Euro soll aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise auf 1,3 Milliarden Euro – die Zustimmung des Gesetzgebers vorausgesetzt – erhöht werden, also das nahezu Dreifache.
EU-konform und in vier Stufen
Die Abwicklung erfolgt im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft durch die AWS, die Förderbank des Bundes.
Die Förderung für energieintensive Unternehmen ist in vier Stufen gegliedert und orientiert sich am EU-Krisenrahmen.
Um gezielt zu unterstützen und Doppel- oder Überförderung zu vermeiden, ist unter anderem die Bestätigung einer Steuerberatung vorgesehen: etwa zur Einstufung als energieintensives Unternehmen, aber auch zu den verbrauchten Energien und zur Höhe der Mehr-Aufwendungen.
Diese Unternehmen können Anträge stellen
Unternehmen, deren jährliche Energiekosten sich auf mindestens 3 Prozent des Produktionswertes bzw. Umsatzes belaufen, können den Zuschuss beantragen. Die 3 Prozent beziehen sich auf den letztgültigen Jahresabschluss von 2021 ODER auf den Förderzeitraum Februar bis September 2022, sofern dies von einem Steuerberater bestätigt wird. Die Entscheidung, welcher Zeitraum als Referenzzeitraum herangezogen wird, obliegt den Unternehmen. Ausgenommen von diesem Eingangskriterium sind Betriebe bis max. 700.000 Euro Jahresumsatz.
Stufe 1 – zumindest 2.000 Euro
Während Stufe 1 nationale Spielräume erlaubt, sind die Förderkriterien ab Stufe 2 europarechtlich besonders eng vorgegeben.
In Stufe 1 werden Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe mit 30 Prozent der Preisdifferenz zum Vorjahr gefördert. Die Zuschussuntergrenze beträgt 2.000 Euro.
Stufe 2 – maximale Höhe 2 Mio. Euro
Für den Zuschuss in Stufe 2 müssen sich als Voraussetzung die Preise für Strom und Erdgas zumindest verdoppelt haben. In diesem Fall werden bis zu 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs mit max. 30 Prozent gefördert. Die maximale Förderhöhe beträgt hier 2 Millionen Euro. Treibstoffe können in dieser Stufe nicht gefördert werden.
Stufe 3 – Zuschuss bei Verlust
Ab Stufe 3 müssen Unternehmen zudem zusätzlich einen Betriebsverlust aufgrund der hohen Energiekosten vorweisen. Hier sind maximale Zuschüsse von bis zu 25 Millionen Euro möglich.
Stufe 4 – für ausgewählte Branchen
In Stufe 4 können nur ausgewählte Branchen, wie beispielsweise Stahlhersteller, unterstützt werden. Hier sind maximale Zuschüsse von bis zu 50 Millionen Euro möglich.
Fristen und Fakten
Der Förderungszeitraum: Energie-Mehrkosten von 1. Februar 2022 bis zum 30. September 2022 werden gefördert. Sollte die Europäische Kommission die Genehmigungsfrist über Jahresende hinaus verlängern, ist eine entsprechende Verlängerung grundsätzlich möglich.
Die Registrierung der Unternehmen: Auf Basis von wenigen Stammdaten erfolgt zunächst eine Registrierung im aws Fördermanager. Diese Registrierung wird von Ende Oktober bis Mitte November möglich sein. Unternehmen erhalten in der Folge eine Absendebestätigung und Informationen über einen Zeitraum für die formale Antragseinreichung.
Die Anträge: Pro Unternehmen kann nur ein Antrag gestellt werden. Dieser muss alle förderbaren Energieformen umfassen. Die formale Antragseinreichung ist grundsätzlich ab Mitte November 2022 möglich.
Auszahlung: Die Auszahlung erfolgt auf Basis der bei Antragstellung vorgelegten Unterlagen. (Ausnahme: Detailstichproben zur umfassenderen Prüfung der Unternehmensangaben – Hier werden zusätzliche Belege angefordert).
Die Ausnahmen: Ausgenommen sind unter anderem Unternehmen, die gemäß Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung als staatliche Einheit gelten, aber auch energieproduzierende oder mineralölverarbeitende Unternehmen sowie Unternehmen aus dem Bereich Banken- und Finanzierungswesen.
Kanzler betont Wettbewerbsfähigkeit
Bundeskanzler Karl Nehammer, der mit Wirtschaftsminister Kocher das Paket nach dem Ministerrat präsentierte, unterstrich die Notwendigkeit der Förderung, um somit die langfristige Wettbewerbsfähigkeit des Standortes zu sichern. „Mit dem heute beschlossenen Energiekostenzuschuss ist es uns gelungen, ein neues Förderungsprogramm für die Wirtschaft auf den Weg zu bringen. Damit unterstützen wir energieintensive Unternehmen in unserem Land und stellen so die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft auch langfristig sicher.“