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Förderung für Kinderbetreuung in Tourismusberufen wird erweitert

In einem Vergleich der Familienleistungen aller EU-Staaten liegt Österreich auf Platz 1, ergab eine Analyse im Auftrag der Europäischen Kommission. Foto: Stock/SanyaSM

Arbeiten im Tourismus stellt besonders für Familien eine besondere Herausforderung dar. Das Wirtschaftsministerium weitet nun eine bestehende Förderungsaktion zum Ausbau der Kinderbetreuung im Tourismus aus.

Unregelmäßige Arbeitszeiten, Wochenenddienste oder Arbeitsstunden bis in den späten Abend sind im Tourismus mehr die Normalität als die Ausnahme. Oft sind diese Arbeitszeiten für im Tourismus arbeitende Elternteile mit der Betreuung ihrer Kinder fast nicht vereinbar. Neben dem hohen Personalbedarf ist im Bereich der Kinderbetreuung besonderer Handlungsbedarf am touristischen Arbeitsmarkt gegeben. Daher ist die Branche aufgefordert, mit adäquaten und innovativen Maßnahmen gegenzusteuern.

 

Kraus-Winkler möchte „Imagewandel“ erreichen

„Der touristische Arbeitsmarkt muss auf die gesellschaftlichen Änderungen und den Wertewandel mit gezielten Angeboten reagieren, um mittel- und langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben,“ so Tourismus-Staatssekretärin Susanne Kraus-Winkler. „Durch ein zusätzliches Angebot von adäquaten Kinderbetreuungsformen bzw. optionaler Kinderbetreuungszeiten kann ein Imagewandel für die Tourismusbranche erreicht werden. Gleichzeitig werden damit auch bessere Voraussetzungen für Vollzeitbeschäftigung in der Branche geschaffen“.

Zur Unterstützung von innovativen Maßnahmen zur verbesserten Kinderbetreuung im Tourismus hat das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) unter Federführung des Staatssekretariats für Tourismus bereits im November 2022 eine entsprechende Förderungsaktion ins Leben gerufen, die mit zwei Millionen Euro dotiert wurde. (Zur-Sache berichtete)

 

Förderungsaktion nachgebessert und verlängert

Bei dieser Förderungsaktion wurde nun inhaltlich nachgebessert, wie das Ressort am Montag in einer Aussendung mitteilte. Zum einen wurde die Antragstellung auch für betriebliche Kooperationen und einzelbetriebliche Maßnahmen geöffnet, zum anderen wurde die Untergrenze der förderbaren Gesamtkosten mit 20.000 Euro festgesetzt. Gleichzeitig wurde auch die Einreichfrist bis zum 12. April 2023 verlängert.

Die Förderungsaktion soll vor allem im ländlichen Raum die Tourismusregionen und Betriebe gleichermaßen motivieren, neue, innovative Konzepte zur bedarfsorientierten Kinderbetreuung zu erarbeiten. „Das Thema ist für Personen, die im Tourismus arbeiten, von zentraler Bedeutung. Um Verbesserungen zu erreichen, braucht es innovative Lösungsansätze. Durch die Verlängerung des Calls und die Ausweitung der Einreichkriterien wollen wir zusätzliche Ideen aus der Branche aufspüren und fördern“, so Matthias Matzer, Geschäftsführer der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT).

Gefördert werden können ausschließlich die mit der Erarbeitung des Konzeptes verbundenen Sachkosten. Für Kooperationsprojekte beträgt der Fördersatz 70 Prozent der förderbaren Kosten, bei einzelbetrieblichen KMU-Projekten gilt ein reduzierter Fördersatz von 50 Prozent. Der Zuschuss setzt sich aus Mittel des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und Tourismusförderungsmittel des Bundes zusammen. Die Details zur Förderungsaktion und zu den geänderten Teilnahmevoraussetzungen sind zusammen mit den Einreichunterlagen auf der Webseite der ÖHT veröffentlicht. Projektanträge sind bis spätestens 12. April 2023 (es gilt das Datum des Poststempels) bei der ÖHT einzubringen. Hier geht’s zu den Anträgen: http://bit.ly/3SBkO0S