5 Tage Pflichtkurs für Integration

Deutsch, Arbeit und Werte – das sind die drei Säulen der Integration. Die Wertekurse werden auf fünf Tage verlängert, die Teilnahme ist Pflicht, kündigte Integrationsministerin Claudia Plakolm an. Foto: Screenshot ÖIF/Sprachportal
Deutsch, Arbeit und Werte – das sind die drei Säulen der Integration. Die Wertekurse werden auf fünf Tage verlängert, die Teilnahme ist Pflicht, kündigte Integrationsministerin Claudia Plakolm an. Foto: Screenshot ÖIF/Sprachportal

Die Wertekurse des Integrationsfonds werden auf fünf Tage ausgeweitet und verpflichtend vorgeschrieben. Diese sind eine von drei Säulen der gebotenen Integration, erklärte die zuständige Bundesministerin, Claudia Plakolm.

 

Pflicht für Wertekurs

„Wer bei uns leben will, muss Deutsch lernen, eine Arbeit nachgehen und sich integrieren“, sagte Integrationsministerin Plakolm am Donnerstag im Bundeskanzler in Wien. Sie erläuterte zu den zwei Säulen und Deutsch die dritte, die Werte und ihrer Vermittlung: Diese erfolgt in erneuerten, auf fünf Tage ausgeweiteten Kursen.

  • Der erste Tag gehört der Bildung sowie den Möglichkeiten zur Bildung und Ausbildung in Österreich.
  • Der zweite Tag soll Zugänge zum Arbeitsmarkt und das Prinzip der Eigenverantwortung vermitteln.
  • Der dritte Tag gehört Staat, Demokratie und Recht, denn „Gleichberechtigung ist keine Option sondern Grundlage des Zusammenlebens“.
  • Am vierten Tag geht es um Sicherheit und Zusammenleben, auch um die Bereitschaft, in Zweifelsfällen zur Polizei zu gehen, die – anders als in manchen Herkunftsländern – Schutz und Hilfe bietet.
  • Der fünfte Tag ebnet mit Vermittlung von Zugehörigkeit und Ehrenamt den Weg zur Integration.

 

Konsequenzen bei Verstößen

Die Teilnahme ist als verpflichtend geplant, zum Abschluss ist eine Integrationserklärung zu unterzeichnen. Mangelhafte Teilnahme wird tagesaktuell an Sozialbehörden gemeldet. Verstöße können, so Plakolm, Konsequenzen haben, und zwar bis zur Kürzung oder Streichung von Leistungen in der Integrationsphase. Im Wiederholungsfall droht Entzug des Rechts auf Aufenthalt.

Weitere Information zum Thema unter https://www.integrationsfonds.at/

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