Hunderte neue Ladestationen: Turbo für E-Mobilität

Hunderte neue E-Ladestationen sollen auf Österreichs hochrangigem Straßennetz bis 2030 errichtet werden. Foto: Imago
Hunderte neue E-Ladestationen sollen auf Österreichs hochrangigem Straßennetz bis 2030 errichtet werden. Foto: Imago

Die Anzahl der Ladestationen für E-Autos wird ausgebaut, die Pickerl-Regeln für Kraftfahrzeuge werden vereinfacht, beschloss die Bundesregierung.

 

Pickerl-Intervalle verlängert

Das Leben soll für die Halter von Kraftfahrzeugen, für die Werkstätten und für die Behörden einfacher werden, sagte dazu Digitalisierungs-Staatssekretär Alexander Pröll nach dem Ministerrat. Die Pickerl-Intervalle werden verlängert, die Aufbewahrungszeiten für die Prüfberichte in Papier abgeschafft und die Dokumente digitalisiert.

Privileg für Kraftfahrzeuge entfällt: Staatssekretär Alexander Pröll. Foto: R. Aigner

Privileg für Kraftfahrzeuge aus Ukraine entfällt: Staatssekretär Alexander Pröll. Foto: R. Aigner

NOVA-Privileg für Ukraine läuft aus

Weiters läuft eine Hilfsmaßnahme für Personen aus der Ukraine aus: Diese können noch bis Juni mit mit ukrainischem Kennzeichen fahren, ohne die Normverbrauchsabgabe zu entrichten und die Pickerl-Prüfungen vorzunehmen. Damit ist jetzt Schluss, erklärte Pröll. Das NOVA-Privileg läuft aus, die Fahrzeuge müssen bis 1. Juli 2027 in Österreich zugelassen und nachversteuert werden. Pröll dazu: Das ist eine Frage der Gerechtigkeit, denn für alle sollen die gleichen Regeln gelten.

 

Ausbau der Ladestationen

Mit einer Novelle zum Bundesstraßengesetz soll der Ausbau der E-Ladeinfrastruktur beschleunigt werden. Ladestationen für E-Mobilität sollen am hochrangigen Netz auf Tankstellen, Raststätten, Rastplätzen und Parkflächen errichtet werden können, sagte Verkehrsminister Peter Hanke nach dem Ministerrat. Bereits jetzt gibt es 38.000 öffentliche Ladepunkte; davon 4.000 Ultraschnellladepunkte. Bis 2023 soll die Anzahl der Ladepunkte der Asfinag von 332 auf 1.500 steigen, jene für Lkw 1.300. Die Regeln für Schutzzonen werden gelockert, die Prüfung der Umweltverträglichkeit darf nicht mehr bis zu fünf Jahren dauern.

Diese Infrastruktur wird auf  bestehenden Bundesstraßenflächen errichtet, sagte Pröll: „Kein Bauer muss sein Land hergeben“.

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