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CO2-Speicherung schafft Standortgarantie für Industriebetriebe
Mit der Aufhebung des Verbots der CO2-Speicherung will Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer energieintensiven Industriebetrieben eine langfristige Perspektive am Standort Österreich geben.
Es handelt sich bereits um den dritten Umsetzungsschritt der Industriestrategie innerhalb einer Woche, betont das Wirtschaftsministerium in einer Aussendung. Mit dem Industriestrompreis und der Erweiterung des Standortabsicherungsgesetzes habe man die Entlastung „von rund 60 auf über 500 Betriebe” ausgeweitet und unterstütze damit „rund 600.000 Arbeitsplätze, die direkt oder indirekt von diesen Betrieben abhängen”, erklärt Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer.
Hattmannsdorfer sieht Entlastung von über 500 Betrieben
„Wer heute in ein Zementwerk oder eine Stahlanlage investiert, muss wissen, ob er dort in fünfzehn Jahren noch produzieren kann”, so der Minister. In diesen Betrieben entstehe CO2 „im Produktionsprozess selbst – da hilft auch der sauberste Strom nichts”. Ein Werk, das sein CO2 „weder vermeiden noch speichern darf”, zahle „dauerhaft für jede einzelne Tonne”. Mit der Aufhebung des Verbots gebe man diesen Betrieben eine Perspektive, „so bleiben Produktion und Arbeitsplätze im Land”.
Warum Ökostrom allein nicht reicht
Bei der Zementherstellung wird Kalkstein erhitzt, wobei CO2 chemisch freigesetzt wird – unabhängig davon, womit der Ofen beheizt wird. Auch mit vollständig erneuerbarer Energie blieben diese Emissionen bestehen. Dasselbe gelte für Teile der Kalk- und Stahlproduktion. Für diese Betriebe sei die Abscheidung und Speicherung von CO2 „der einzige verfügbare Weg zur vollständigen Dekarbonisierung”, heißt es in der Aussendung.
Das CO2 wird dabei direkt aus dem Abgasstrom herausgefiltert, verdichtet und zum Speicherort gebracht, wo es tief unter der Erde eingelagert wird – in vielen Fällen in ausgeförderten Erdgaslagerstätten. Also genau dort, wo zuvor „über Jahrmillionen Erdgas sicher eingeschlossen war”, werde künftig CO2 gespeichert. Der Gesetzesentwurf verankert zudem ein „überragendes öffentliches Interesse” an der CO2-Speicherung, wenn sich geologische Formationen dafür eignen. Da Planung, Genehmigung und Bau solcher Anlagen viele Jahre dauerten, müsse die Rechtsgrundlage heute geschaffen werden, damit die Technologie „ab Mitte der 2030er Jahre industriell breit verfügbar ist”.
Fünf Vorteile für die Betriebe
Konkret nennt das Wirtschaftsministerium fünf Vorteile: Planungssicherheit, weil sich Abscheidung und Speicherung in die langfristigen Investitionsentscheidungen einplanen ließen. Den Erhalt des Standorts statt einer Verlagerung; den Wegfall von Zertifikatskosten im europäischen Emissionshandel für dauerhaft gespeichertes CO2. Einen besseren Marktzugang für klimaneutral hergestellten Zement und Stahl bei öffentlichen Ausschreibungen, sowie gleiche Bedingungen wie in den Nachbarländern Deutschland, Niederlande und Dänemark, die ihre CO2-Speicherung bereits aufbauen.
Industriestrategie: drei Schritte in einer Woche
Die Industriestrategie 2035 umfasst 117 Maßnahmen, von denen nach Angaben des Ministeriums mehr als 37 Prozent umgesetzt oder in Umsetzung sind. Allein in dieser Woche folgten drei Schritte: der Industriestrompreis mit einem Stromkostenzuschuss für rund 400 energieintensive Betriebe (für bis zu 50 Prozent des Verbrauchs sinkt der Preis auf bis zu 5 Cent je Kilowattstunde), die Erweiterung des Standortabsicherungsgesetzes (SAG-Plus), mit der der Kreis der besonders stromintensiven Betriebe von rund 60 auf rund 120 wächst – neu etwa Batterieproduktion, Düngemittel, Kunststoffe, Glas und Holzwerkstoffe -, sowie die Aufhebung des CO2-Speicherverbots.