Europa schaltet auf hart: strikte Regeln für Abschiebungen
Die Europäische Union verschärft weiter den Schutz der Grenzen und die Regeln für die Abschiebung von Personen ohne Aufenthaltsrecht. Den Beschluss traf der Rat der Innenminister am 1. Oktober im Luxemburg.
Die neuen Regeln, die in den kommenden Wochen in Kraft treten werden, ergänzen das Abkommen Europas über Migration und Asyl und werden zu dessen erfolgreicher Umsetzung beitragen. Und das sind die Elemente laut einer Info des Rates:
- Verpflichtungen für Personen ohne Aufenthaltsrecht in der EU;
- EU-weite Verfahren für deren Rückkehr, einschließlich strengerer Vorschriften für die Rückführung von Personen, die eine Sicherheitsbedrohung darstellen;
- die Mitgliedstaaten können in Nicht-EU-Ländern eigene Rückkehrzentren einrichten;
- alle Maßnahmen müssen Grundrechte achten.

Innenminister unter sich: Nicolaos Ioannidis (Zypern) und Gerhard Karner (Österreich).
Verpflichtungen für Personen ohne Aufenthaltsrecht
Die neuen Regeln verpflichten Nicht-EU-Staatsangehörige, die kein Aufenthaltsrecht in der EU haben, den betreffenden Mitgliedstaat zu verlassen und mit den Behörden zusammenzuarbeiten. Die Nichteinhaltung der Kooperationspflicht kann zu Sanktionen führen. Dazu zählen:
- Verminderung der Leistungen und Zulagen gemäß nationalem Recht,
- Verweigerung von Anreizen zur Förderung der freiwilligen Rückkehr,
- finanzielle Sanktionen oder sogar strafrechtliche Sanktionen, sofern dies im nationalen Recht vorgesehen ist.
Angeordnete Rückführungen werden gegenseitig anerkannt
Die neuen Regeln führen ein Europäisches Formular für die Aufforderung zur Rückkehr ein. Darin nennen die Mitgliedstaaten die wichtigsten Argumente für die Entscheidung zur Rückführung. Die Mitgliedstaaten erhalten so die notwendigen Informationen, um Rückkehrentscheidungen gegenseitig anzuerkennen.
Diese gegenseitige Anerkennung von Rückführungsentscheidungen bleibt vorerst freiwillig und wird in drei Jahren neu bewertet. Die Kommission kann dann einen Gesetzesvorschlag vorlegen, um gegenseitige Anerkennung verbindlich zu machen.

Setzt strikten Kurs durch: Kommissar Magnus Brunner mit G.-M. Gomez (Spanien) und L. Gloden (Luxemburg)
Rückkehr von Personen, die Sicherheitsrisiken darstellen
Die neuen Regeln führen Sondermaßnahmen für Nicht-EU-Staatsangehörige ein, die ein Sicherheitsrisiko darstellen. So können Mitgliedstaaten beispielsweise ein unbefristetes Einreiseverbot erlassen, wenn dies gerechtfertigt und im Verhältnis zum Sicherheitsrisiko steht. Sie können aber auch Nicht-EU-Bürger für länger als 24 Monate festhalten.
Europa für Rückkehrzentren in Nicht-EU-Ländern
Die neuen Regeln erlauben es den Mitgliedstaaten, Personen zurückzuschicken, die kein Aufenthaltsrecht in der EU und eine Aufforderung erhalten haben, sich in ein Rückkehrzentrum zu begeben, das in einem Nicht-EU-Land eingerichtet wurde. Die Voraussetzung ist der Abschluss einer Vereinbarung mit dem betreffenden Nicht-EU-Land. Eine solche Vereinbarung soll nur mit jenen Ländern geschlossen werden, die Menschenrechte und Völkerrecht respektieren und keine Person in ein Land weiterführen, in dem Folter droht.
Unbegleitete Minderjährige sind von solchen Vereinbarungen ausgeschlossen.
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