Innenpolitik
172 Mio. Euro: Diese Erfolge erzielten die Steuerfahndung im Kampf gegen Betrüger
Die 193 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Steuerfahndung können eine erfolgreiche Bilanz für das Jahr 2020 ziehen: Im vergangenen Jahr konnte in 527 Fällen durch den Einsatz der Steuerfahnder 172 Mio. Euro Steuergeld zurückgeholt werden. Finanzminister Gernot Blümel gratuliert den Steuerfahndern zum „höchst erfolgreichen“ Kampf gegen Steuerhinterzieher und Betrüger. Zur-Sache hat sich zwei besonders interessante Fälle der Steuerfahnder genauer angesehen.
Zwangsmaßnahmen durch die Steuerfahndung
Im Jahr 2020 wurden insgesamt 66 Zwangsmaßnahmen durch die Steuerfahndung durchgeführt. Dabei kam es zu 55 Hausdurchsuchungen an 190 Einsatzorten bei denen 65.000 Gigabyte an IT-Daten sichergestellt wurden. Weiters führte die bundesweit tätige Steuerfahndung auch 48 Betriebs- und Umsatzsteuersonderprüfungen durch.
Bundesweit tätige Spezialeinheit für Ermittlungen
Die Steuerfahndung, die als bundesweit tätige Spezialeinheit für Ermittlungen bei Finanzstraffälligkeiten eingesetzt wird, steht auch im internationalen Kontakt zur Bekämpfung von großen grenzübergreifenden Fällen von Mehrwertsteuerbetrug.
Das Central Liaison Office (CLO), das Teil der Steuerfahndung ist, führt die gesamte internationale Amtshilfe mit einem abgabenrechtlichen Schwerpunkt sowie die Rechtshilfe in finanzstrafrechtlichen Verfahren durch. Dabei bearbeitete das CLO im Jahr 2020 rund 6.900 Fälle. Zur-Sache präsentiert spektakuläre Fälle der Steuerfahnder.
Ausgewählte Fälle & Erfolge der Steuerfahndung
„Kulinarische“ Steuerhinterziehung
Kulinarische Steuerhinterziehung betrieb ein Großhändler für Lebensmittel mit Sitz in Wien, der österreichweit vor allem chinesische, japanische sowie weitere asiatische Restaurants belieferte. Dabei räumte der Lebensmittellieferant seinen Kunden die Möglichkeit ein, Wareneinkäufe auf mehrere Rechnungen zu splitten, wobei nur ein Teil davon in die Buchhaltung der Restaurants aufgenommen wurde und die restlichen Waren „schwarz“ verkauft wurden. Im Zuge der Ermittlungen fanden Hausdurchsuchungen bei zahlreichen Restaurants in ganz Österreich statt, wobei zahlreiche Unterlagen sowie Bargeld im Wert von rund 300.000 Euro beschlagnahmt wurden. In Summe wurden hinterzogene Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Kapitalertragsteuer und Lohnabgaben in Höhe von rund 2,6 Mio. Euro festgestellt. Die Lieferfirma und die Restaurants müssen nun die Steuern nachzahlen und müssen zusätzlich im Rahmen der laufenden Gerichtsverfahren mit massiven Strafzahlungen rechnen.
Einkaufsbummel wird zum Verhängnis für Steuersünder
Eine vorübergehende Flucht in die Türkei hielt ein Unternehmer in Oberösterreich für die Lösung seiner Probleme mit der Steuerfahndung. Zuvor hatte eine Prüfung seiner Firma mehr Fragen als Antworten aufgeworfen und eine Hausdurchsuchung hatte ergeben, dass der Unternehmer über ein Firmennetzwerk mit rund zwölf Firmen verfügte, das nur konstruiert worden war, um Steuern zu hinterziehen. Das Betrugsmodell war im Wesentlichen die Dienstleistung der Urkundenfälschung indem der Unternehmer gefälschte Rechnungen, Bestätigungen, Verbringungsnachweise, Frachtpapiere und andere Dokumente ausstellte, wodurch seine Kunden Ware schwarz ein- und weiterverkaufen konnten und sich unrechtmäßig Vorsteuer auszahlen ließen.
Die Beweise dafür wurden in der Hosentasche des Unternehmers auf einem USB-Stick gefunden. In Summe hat er nicht nur selbst Steuerhinterziehung in Höhe von rund 800.000 Euro begangen, sondern war einerseits dadurch Dreh- und Angelpunkt für die Schwarzumsätze von Unternehmern, die sich Scheinrechnungen ausstellen ließen und so Scheingeschäfte vortäuschten und andererseits war er dadurch auch Beitragstäter für die Steuerhinterziehungen seiner „Geschäftspartner“.
Während der Täter im Ermittlungsverfahren noch geständig war, setzte er sich vor dem Gerichtsverfahren im Jahr 2017 in die Türkei ab. 2020 kam die überraschende Wendung: Der Unternehmer wurde in Pasching von einem Bekannten in einem Einkaufszentrum gesichtet. Dieser verständigte die Behörden und im Zuge einer Fahndung erfolgte die Festnahme. Mittlerweile ergingen die nicht rechtskräftigen Urteile: Der Erstangeklagte wurde zu insgesamt 40 Monaten Haft, davon 24 unbedingt, zu einer Geldstrafe von 500.000 Euro und zu einer Schadenswiedergutmachung von 634.434,59 Euro verurteilt. Der angeklagte Unternehmensverband erhielt eine Geldstrafe in Höhe von 800.000 Euro.