Innenpolitik

Aktion scharf: Wie Nehammer gefälschte 3-G-Nachweise bekämpfen will

Bundeskanzler Karl Nehammer hält an der Impfpflicht fest - Foto: ÖVP Wien; iStock.com/ Leonsbox

Es gibt immer mehr Hinweise auf gefälschte Impfpässe in Österreich. Das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter ermitteln bereits in mehreren Fällen. Zudem beginnt sich laut Innenministerium ein Phänomen zu entwickeln, dass Personen versuchen, die 3G Regel illegal auszuhebeln. Daher hat Innenminister Karl Nehammer nun eine Aktion scharf gegen gefälschte 3G-Nachweise gestartet.

 

Maßnahmen im Überblick

Die steigende Anzahl an Hinweisen zu 3G-Nachweisen stellt nicht nur ein Problem für die Lokalbetreiber und Veranstalter dar. „Es ist auch nicht fair für all jene, die ehrlich sind, sich korrekt ausweisen und ihre Impfung tatsächlich erhalten haben und sich daher auch uneingeschränkt bewegen können“, so Nehammer und weiter: „Die Covid-19-Pandemie hat in der Bevölkerung große Ängste und Verunsicherungen ausgelöst. Für Kriminelle hat sich dadurch ein Nährboden gebildet. Sie versuchen, aus dieser Situation Profit zu schlagen“.

Im Rahmen der Aktion scharf werden daher bereits ab Donnerstag Schwerpunktkontrollen gegen gefälschte 3G-Nachweise eingeleitet. Konkret werden dabei die Landeskriminalämter gemeinsam mit der Bereitschaftseinheit gezielt stichprobenartig Personen in Lokalen und Veranstaltungsstätten kontrollieren.

Die Folgen: Wenn die Polizei eine Person mit einem gefälschten 3G-Nachweis aufgreift, kann eine Anzeige für den Gebrauch fremder Ausweise erfolgen. Für dieses Delikt wäre etwa mit bis zu 6 Monaten Freiheitsstrafte zu rechnen.

 

Informationen für Wirte, Veranstalter und Gäste

Ab Donnerstag muss daher jeder Gast damit rechnen, dass sein Impfpass oder sein Covid-Test kontrolliert wird. „Wenn eine Fälschung erkannt wird, wird gestraft“, so Nehammer.

Der Innenminister betont, dass die Polizei „der Partner der Bevölkerung ist“ und besonders in diesem Fall „auch der Wirte und Veranstalter. Aus diesem Grund werden den Wirten als Service auch Informationen zur Verfügung gestellt.“

Weiters wird aber auch die Bevölkerung darüber aufgeklärt, dass die Fälschung eines Impfpasses oder eines Testzertifikats kein Bagatelldelikt ist.

Zum konkreten Vorgehen erklärte am Mittwoch auch der Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit, Franz Ruf: „Die Polizistinnen und Polizisten sind angewiesen, bei gefälschten Impf- oder Testzertifikaten im Rahmen der Strafprozessordnung einzuschreiten. Dabei kann es als äußerste Maßnahme zur Sicherstellung des Mobiltelefons zum Zwecke der Klärung der Herkunft dieser Urkunden kommen“.