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Einigung bei Kurzarbeit: in Zukunft zwei Modelle

Foto: BKA/Christopher Dunker

Von der Corona-Krise weiterhin stark betroffene Branchen wie etwa die Nachtgastronomie bekommen eine eigene Variante der Kurzarbeit. Allen weiteren Branchen steht ein anderes Modell der Kurzarbeit offen. Damit soll die Planungssicherheit für die kommenden Monate gewährleistet werden, so Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP). Beide Modelle der Kurzarbeit treten mit 1. Juli 2021 in Kraft.

 

Kurzarbeit sicherte Arbeitsplätze

„Die Kurzarbeit war eines der zentralsten und wichtigsten Modelle zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Österreich“, führte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) bei einer Pressekonferenz am Montag aus. Dabei betonte Blümel, dass bereits 11 Mrd. Euro für die Kurzarbeit im Land rechtsverbindlich zugesichert und rund 8 Mrd. Euro ausbezahlt wurden. Dadurch konnten unter anderem hunderttausende Arbeitsplätze während der Pandemie erhalten werden. Zudem haben Unternehmen dank der Kurzarbeit nun auch die Möglichkeit, schnell wieder aufzusperren, so Blümel und Kocher unisono.

Foto: BKA/Christopher Dunker

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Kurzarbeitsmodell für besonderes betroffene Branchen

Das Modell für die besonders betroffenen Branchen – die einen Umsatzausfall von mindestens 50 % haben – sieht im Wesentlichen die gleichen Bedingungen der Kurzarbeit vor wie bisher. Das bedeutet, dass die Arbeitszeit auf 0 % sinken kann. Diese Bestimmungen werden etwa für die Nachtgastronomie, Stadthotellerie und Messeveranstalter gelten.

 

Übergangsmodell für andere Branchen

Für alle anderen Branchen wird es ein Übergangsmodell mit reduzierter Förderhöhe geben. So bleiben zwar die Nettoersatzraten für die Arbeitnehmer gleich, es wird aber eine Mindestarbeitszeit von 50 % gefordert, sowie ein verpflichtender Urlaubsabbau von einer Woche je angefangene zwei Monate Kurzarbeit. Dafür entspricht die Beihilfenhöhe dieser Variante auch weiterhin rund 85 % des bis heute gültigen Kurzarbeitsmodell.

Auf beide Modelle haben sich die Bundesregierung und die Sozialpartner am Montag im Bundeskanzleramt geeinigt. Beide Varianten treten mit 1. Juli 2021 in Kraft und werden bis zum Sommer 2022 zur Verfügung stehen.

Foto: BKA/Christopher Dunker

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Derzeit noch 330.000 Kurzarbeitende in Österreich

In Österreich befinden sich laut Arbeitsminister Kocher derzeit noch rund 330.000 Personen in Kurzarbeit. Dabei rechnet Kocher damit, dass die Zahl der Menschen in Kurzarbeit bis Ende dieses Sommers auf 100.000 bis 120.000 fallen wird.

 

Weitere Informationen zu den aktuellen Regelungen der Kurzarbeit finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit eine Hotline für rasche Hilfe findet sich auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen.