Reform im Strafvollzug erhöht Sicherheit: mehr Abschiebungen

Die Gefängnisse werden entlastet und sicherer: Der Justizausschuss des Nationalrates beschloss die Strafvollzugsnovelle 2026. Foto (Stuttgart Stammheim): Pixabay / Ute Friesen
Die Gefängnisse werden entlastet und sicherer: Der Justizausschuss des Nationalrates beschloss die Strafvollzugsnovelle 2026. Foto (Stuttgart Stammheim): Pixabay / Ute Friesen

Ausländische Straftäter können zur Verbüßung der Reststrafe ins Herkunftsland abgeschoben werden, doch Gewalt- und Sexualtäter sind ausgenommen. Die Justizwache erhält weiters mehr Möglichkeiten, um Personen zu durchsuchen.

Das sind zwei der Eckpunkte einer Novelle zum Strafvollzugsgesetz, die am Mittwoch im Justizausschuss des Nationalrats beschlossen wurde.

„Dies ist ein notwendiger Schritt für einen modernen, sicheren und effizienten Vollzug“, erklärten dazu ÖVP-Justizsprecher Klaus Fürlinger und ÖVP-Abgeordneter Jakob Grüner, die beide als Rechtsanwälte tätig sind.

ÖVP-Justizsprecher Klaus Fürlinger: Justizanstalten brauchen Entlastung und mehr Sicherheit.

ÖVP-Justizsprecher Klaus Fürlinger: Gefängnisse brauchen Entlastung und mehr Sicherheit.

Gefängnisse entlasten, Straftäter abschieben

„Die Justizanstalten stehen vor großen Herausforderungen – daher braucht es Maßnahmen, die sie entlasten und gleichzeitig die Sicherheit erhöhen. Besonders wichtig ist dabei die Möglichkeit, ausländische Täter künftig unter klar definierten Voraussetzungen bereits nach Verbüßung der Hälfte ihrer Haftstrafe in ihre Heimat zurückzuführen. Schwere Gewalt- und Sexualtaten sowie terroristische Taten sind davon ausdrücklich ausgenommen”, betonen Fürlinger und Grüner in einem Medienstatement.

 

Vollzug soll Resozialisierung ermöglichen

“Gleichzeitig geht es um einen Vollzug, der Resozialisierung ermöglicht und dort verbessert wird, wo es sinnvoll und notwendig ist. Der mögliche Aufschub des Haftantritts bei Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren sowie bei Abschluss einer Ausbildung schaffen künftig bessere Voraussetzungen für die Wiedereingliederung in die Gesellschaft”, sagt Klaus Fürlinger.

Jakob Grüner ergänzt: “Auch die Möglichkeit der Videotelefonie mit engen Angehörigen und Rechtsbeiständen trägt dazu bei. Gleichzeitig wird bei der Sicherheit nachgeschärft: Justizwachebedienstete erhalten bessere Möglichkeiten für Durchsuchungen, um das Einschleusen verbotener Gegenstände zu verhindern und damit Gewalt und andere Gefahren in den Justizanstalten entgegenzuwirken.”

Info zur Novelle HIER

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