Wald bleibt von EU-Bürokratie verschont

Die unsachliche Gleichbehandlung unterschiedlicher Länder und ihrer Forste durch die EU-Entwaldungsverordnung konnte vorerst abgewendet werden. Die Waldfläche Österreichs nimmt zu. Im Bild: Aufforstung der Bundesforste, ÖBf/W.Lienbacher
Die unsachliche Gleichbehandlung unterschiedlicher Länder und ihrer Forste durch die EU-Entwaldungsverordnung konnte vorerst abgewendet werden. Die Waldfläche Österreichs nimmt zu. Im Bild: Aufforstung der Bundesforste, ÖBf/W.Lienbacher

„Wir wollen die Entwaldungsverordnung verbessern“, sagt Europa-Abgeordneter Alexander Bernhuber. Das Europäische Parlament hat dem von Bernhuber veranlassten Einspruch gegen die Klassifizierung der Länder zugestimmt. Damit wurden Nachteile für Österreich abgewendet.

 

Ungleiche Länder gleich behandelt

Österreich, das seine Forste nachhaltig bewirtschaftet, hätte dieselben Auflagen erfüllen müssen, wie Länder mit großflächiger Entwaldung. Bernhuber dazu: „Das ist weder verhältnismäßig noch zielführend, fachlich nicht nachvollziehbar und politisch nicht akzeptabel.“

Worin liegt das Problem?

Die Verordnung verfolgt grundsätzlich ein sinnvolles Ziel, sagt Bernhuber: Der Import von Produkten wie Soja, Rindfleisch, Palmöl, Kakao oder Kaffee, die mit Entwaldung in Verbindung stehen, soll künftig nur mehr erlaubt sein, wenn deren Herkunft nachweislich entwaldungsfrei ist. Doch der derzeitige Vorschlag für die Verordnung sorgt für massive Kritik – vor allem wegen des gleich hohen bürokratischen Aufwands für alle Länder, unabhängig davon, ob tatsächlich ein Entwaldungsrisiko besteht.

Seit 2019 Europaparlamentarier: Alexander Bernhuber aus Niederösterreich. Foto: European Union 2023 - Source : EP

Seit 2019 Europaparlamentarier: Alexander Bernhuber aus Niederösterreich. Foto: EP

Veraltete Daten benachteiligen Österreich

Die derzeitige Einstufung von Ländern in Risikokategorien muss dringend überarbeitet werden, fordert Bernhuber: „Die aktuelle Regelung basiert auf veralteten Daten und vernachlässigt regionale Unterschiede. Dadurch würden Länder wie Österreich, die auf nachhaltige Forstbewirtschaftung setzen und über funktionierende Kontrollsysteme verfügen, unverhältnismäßig benachteiligt.”

 

Breite Kritik an Vorschlag

Der mehrheitlich gefällte Einspruch stützt sich auf breite Kritik von Wirtschafts- und Landwirtschaftsverbänden ebenso wie von Umwelt-NGOs. Besonders umstritten ist, dass aktuell nur vier Staaten – Russland, Belarus, Myanmar und Nordkorea – als Hochrisikoländer gelten, obwohl von diesen kaum Importe in die EU erfolgen. Länder mit hoher Entwaldung und bedeutendem Exportvolumen bleiben hingegen unberücksichtigt. Dieses Ungleichgewicht gefährdet nach Ansicht vieler Akteure die Glaubwürdigkeit der Verordnung.

Bernhuber fordert daher eine realitätsnahe Anpassung der Einstufung – konkret die Einführung einer Null-Risiko-Kategorie für Länder mit nachhaltiger Forstwirtschaft und funktionierenden Kontrollsystemen. Von dieser Lösung würden EU-Staaten wie Österreich profitieren, ebenso Drittstaaten mit glaubwürdigen Nachhaltigkeitsstandards.

Auch wenn die Abstimmung am 9. Juli im Europaparlament in Straßburg keine rechtlich bindende Wirkung entfaltet, stellt sie doch einen klaren politischen Arbeitsauftrag an die Europäische Kommission dar. “Wir wollen die Entwaldungsverordnung nicht abschaffen, sondern verbessern. Ziel ist ein effektiver Schutz vor Entwaldung, der verlässliche Produzenten nicht unter Generalverdacht stellt”, betont Bernhuber.

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