Europa korrigiert seine Verpackungsverordnung
Die seit August geltende Verordnung der EU für Verpackungen wird korrigiert: Kleine Firmen müssen nicht in jedem Zielland einen Repräsentanten haben. EVP-Parlamentarier und Wirtschafter reagieren positiv.
Kleine Betriebe, die Waren in andere EU-Länder verschicken, sollen künftig nicht mehr in jedem dieser Länder einen eigenen Bevollmächtigten für Verpackungsmeldungen und Entsorgungsbeiträge bestellen müssen. Dafür hat sich das Europäische Parlament am Dienstag mit 616 gegen neun Stimmen ausgesprochen, gab Alexander Bernhuber, Umweltsprecher der ÖVP im Europaparlament, bekannt.
Umweltminister müssen zustimmen
Die Erleichterung gilt für Kleinst- und Kleinunternehmen und betrifft neben Verpackungen auch Batterien. Jetzt müssen noch die zuständigen Umweltminister eine Einigung erzielen.
Erleichterung nur für EU-Unternehmen
Die ÖVP-Delegation hatte der ursprünglichen Verpackungsverordnung bei den Abstimmungen im Europäischen Parlament 2023 und 2024 nicht zugestimmt.
Die Erleichterung gilt nur für die in der EU niedergelassenen Kleinst- und Kleinunternehmen und ist befristet bis 1. Jänner 2035 oder bis ein neuer EU-Rechtsakt zur Kreislaufwirtschaft gilt. Hersteller aus Drittstaaten müssen weiterhin einen Bevollmächtigten benennen.

EVP-Abgeordneter Alexander Bernhuber: Umweltschutz muss praxistauglich sein. Foto: EP
Bernhuber für praxistauglichen Umweltschutz
“Wir wollen die Verpackungsverordnung nicht aushebeln, sondern praxistauglich machen. Die Umweltziele bleiben, und wer von außerhalb Europas liefert, muss weiterhin einen Bevollmächtigten stellen. So bleiben die Regeln dort streng, wo sie gebraucht werden”, sagt Bernhuber.
„Das EU-Parlament setzt ein wichtiges Signal gegen unnötige Bürokratie und greift damit eine zentrale Forderung der WKÖ auf“, sagte dazu der Generalsekretär der Wirtschaftskammer, Jochen Danninger. Für die WKÖ darf es bei dieser punktuellen Korrektur nicht bleiben. Auch weitere Vorgaben der Verpackungsverordnung müssen auf Praxistauglichkeit, Verhältnismäßigkeit und unnötige administrative Belastungen überprüft werden.