Falter muss falsche Behauptung über die Volkspartei widerrufen

Screenshot: Falter
Screenshot: Falter

Falter kommt Urteil des Handelsgericht Wien nach und widerruft öffentlich falsche Behauptung.

 

Handelsgericht Wien gab ÖVP recht

Bereits am 29.03.2021 hat das Handelsgericht Wien der Volkspartei recht gegeben. Nun kommt der Falter dem Urteil nach: Die Wiener Wochenzeitung Falter muss ihre Behauptung „die ÖVP will die Überschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze vor dem Rechnungshof verbergen oder sinngleiche Behauptungen“ öffentlich widerrufen. Das hat der Falter nun getan.

 

Aufforderung zu „sachlichem Diskurs“ zurückzukehren

Das Urteil und der damit verbundene Sieg der Volkspartei seien gerade jetzt in dieser Zeit besonders wichtig, wo „politisch Andersdenkende und die Opposition gerne mit falschen Anschuldigungen und Behauptungen arbeiten, um unsere Arbeit zu diffamieren“, betont der Generalsekretär der neuen Volkspartei, Axel Melchior via Aussendung.

VP-Melchior weiter: „Es zeigt klar, dass Aussagen oftmals jeder Wirklichkeit entbehren, weshalb ich alle Beteiligten dazu auffordern möchte, von derartigen Praktiken abzulassen und zu einem sachlichen Diskurs zurückzukehren. Nicht zuletzt durch die Coronakrise haben wir eine Sensibilität gegenüber faktisch falscher Berichterstattung, sogenannten Fake News, gewonnen.”

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