Zur-Sache-Report II: Entlastung für Steuerzahler

Der Entlastungsrechner zeigt, wie Erwerbstätige und Pensionsbezieher von der Steuerreform profitieren. Foto: iStock / Morsa Images / fotografixx
Der Entlastungsrechner zeigt, wie Erwerbstätige und Pensionsbezieher von der Steuerreform profitieren. Foto: iStock / Morsa Images / fotografixx

Es sind umfangreiche und vielfältige Maßnahmen, mit denen jetzt die Teuerung abgefedert und Entlastungen vorgenommen werden. Es sind teils rasche und direkte Hilfen (etwa Direktzuschüsse), teils längerfristige und strukturelle Maßnahmen (etwa Änderungen im Steuerwesen). Hier eine Übersicht zu den Entlastungen für Steuerzahler und zu den Hilfen für Personen mit niedrigem Einkommen.

 

Rasche und direkte Hilfe

Bezieher von Pensionen erhalten einen Direktzuschuss in der Höhe von bis zu 500 Euro. Der Pensionistenabsetzbetrag bleibt gewahrt; dieser bedeutet für Ruhestandseinkommen von unter 25.000 Euro jährlich einen Abzug von 400 Euro von der Einkommens- bzw Lohnsteuer. Die volle Entlastung wird für Betroffene zwischen 1.100 und 1.800 Euro liegen.

Die Auszahlung für Pensionsbezieher wird vorgezogen, damit die Entlastung schnellstmöglich zur Verfügung steht.

Von den Umständen besonders hart betroffene Personen – also Bezieher von Mindestpensionen, Mindestsicherung oder Arbeitslosengeld – erhalten einen Teuerungsausgleich von 300 Euro.

Ähnlich wie beim Pensionistenabsetzbetrag wird auch für Arbeitnehmer ein gleichartiger Teuerungs-Absetzbetrag geschaffen. Dieser wird ab 2023 rückwirkend für 2022 gelten und wirksam sein.

Zur zusätzlichen Entlastung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kann 2022 und 2023 von den Unternehmen eine steuer- und abgabenfreie Prämie von bis zu 3.000 Euro ausbezahlt werden.

 

Längerfristige, strukturelle Maßnahmen

Der Hebesatz (also der Steuersatz) in der Lohn- und Einkommenssteuer wird für Lohnteile zwischen 31.000 und 60.000 Euro Jahreseinkommen von 42 auf 41 % gesenkt.

Ab 1. Jänner 2023 setzt eine weitere, dauerhafte Entlastung ein, ausgelöst durch zwei konkrete Maßnahmen:

Die Kalte Progression wird abgeschafft

Die Familien- und Sozialleistungen werden valorisiert

 

Weitere Informationen

Das Finanzministerium bietet auf seiner Homepage – https://www.bmf.gv.at/  – weitere Informationen zu den steuerlichen Entlastungen an, darunter den Entlastungsrechner.

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