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Verbotsgesetz wird verschärft
Das Verbotsgesetz wird verschärft, nationalsozialistische Wiederbetätigung härter bestraft. Für ÖVP-Justizsprecherin Michaela Steinacker ein „starkes Signal“ des Bewusstseins historischer Verantwortung Österreichs.
Verbotsgesetz erweitert
Das von Verfassungsministerin Karoline Edtstadler und Innenminister Gerhard Karner im November präsentierte Paket zur Verschärfung des Verbotsgesetzes hat mit dem Beschluss im Verfassungsausschuss den nächsten Schritt genommen. Im einzelnen ist, wie Steinacker nach dem Ausschuss diese Woche erläuterte, vorgesehen:
- Österreichs Strafbehörden können auch dann zugreifen, wenn die Straftat – etwa NS-Propaganda – im Ausland gesetzt wurde, den diese Delikte werden häufig via Internet begangen;
- öffentlich Bedienstete verlieren bei Verstoß gegen das Verbotsgesetz Amt und Funktion;
- NS-Devotionalien können auch ohne Zusammenhang mit einem Tatverdacht eingezogen werden;
- jegliches Verharmlosen oder Relativieren von NS-Verbrechen ist strafbar;
Zudem werden das Abzeichen- und das Symbolegesetz den neuen Herausforderungen angepasst. Dies bedeutet, dass das Tragen von Symbolen der Hamas gleich strafbar wie das Tragen von Abzeichen der NSDAP. Die Verwaltungsstrafen betragen einheitlich 10.000 Euro, werden bei Wiederholung verdoppelt.
Das Gesetzespaket ist „ein wichtiges Zeichen“, erklärte Steinacker. Nur ständiges Gedenken könne dazu beitragen, dass sich NS-Terror nicht neuerlich ereigne. Der Gesetzgeber sorge dafür, dass Radikalität, Extremismus und Terrorismus „bei uns keinen Platz haben“.
Solidaritätsaktion für Geiseln
Das obige Bild entstand bei einer Solidaritätsaktion des Parlaments am 22. und 23. November zur Freilassung des israelischen Geiseln. Von links nach rechts: Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde Oskar Deutsch, Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP), Israels designierter Botschafter in Österreich David Roet, Nationalratsabgeordnete Michaela Steinacker (ÖVP), Israels stellvertretende Missionschefin in Österreich Maya Karmely Sommer.