Regierung

Österreich rüstet sich gegen Omikron-Welle

Gesamstaatliche Covid-19-Koordination: Am Samstag Executiv-Report, tags zuvor Arbeitssitzung. Foto: BKA / Andy Wenzel

Mit Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen sowie mit neuen Quarantäneregeln und schärferen Kontrollen rüstet sich Österreich gegen die anrollende Welle der Virus-Variante Omikron. Am Donnerstag traf die Bundesregierung mit der Taskforce „GECKO“ und Ländervertretern zusammen, um über die Lage und Maßnahmen zu beraten. In einer anschließenden Pressekonferenz wurden diese begründet und bekanntgegeben.

 

Neue Herausforderung

Die Omikron-Variante des Corona-Virus bedeute eine neue Herausforderung, erläuterte Bundeskanzler Karl Nehammer in einer Pressekonferenz im Anschluss an die Gespräche der Bundesregierung mit der Taskforce „GECKO“ im Bundeskanzleramt in Wien.

Der Bundeskanzler betonte, dass Infektionen und Erkrankungen der neuen Virus-Variante anders verlaufen als bei der vorangegangenen Delta-Variante. Die gute Nachricht sei, so der Bundeskanzler, dass Impfen auch gegen Omikron schütze.

Die wesentlichen Ziele der Bundesregierung sei es nun, die Impfquote weiter zu steigern, die Hospitalisierungen durch Schutzmaßnahmen geringhalten und gemeinsam alles gegen das Virus tun.

 

Drei Elemente an Maßnahmen

Ein Lockdown sei derzeit nicht angedacht, jedoch appellierte Bundeskanzler Nehammer an die Bevölkerung, die Empfehlungen der Gesundheitsexperten ernst zu nehmen und gemeinsam alles zu tun, um einen Lockdown zu verhindern.

Nach der Konferenz mit der Taskforce „GECKO“ präsentierten Bundeskanzler Karl Nehammer, Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein und Landeshauptmann Wallner mit den Leitern von „GECKO“ ein in drei Teile gegliedertes Paket an Maßnahmen:

Kontrollen

Der Kontrolldruck wird erhöht und auf den Handel ausgeweitet. Im Handel muss an „speziellen Punkten“ die 2G-Regel kontrolliert werden. „Dies kann beim Eingang, spätestens jedoch beim Bezahlen passieren“, erläuterte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein.

Angepasste Quarantäne-Regeln

Es werde nicht mehr zwischen K1 und K2 unterschieden. Als Kontaktperson gelte man nicht, wenn alle Beteiligten 3x geimpft waren oder eine FFP2-Maske getragen haben. Kontaktpersonen können sich bereits ab dem 5. Tag mittels PCR-Test freitesten.

In Berufen der kritischen Infrastruktur können Kontaktpersonen mit tagesaktuellem negativem PCR-Test und dem tragen einer FFP2-Maske weiterhin arbeiten.

Schutzmaßnahmen

Die FFP2-Maske sei ein wirksames Mittel um sich und andere zu schützen, erläuterte der Bundeskanzler. „Durch Anwenden der Maske kann auch eine Grippewelle verhindert werden“, so der Bundeskanzler.

Um gegen die hochansteckende Omikron-Variante vorzugehen, werde die Maskenpflicht auch auf den Außenbereich ausgeweitet. Eine FFP2-Maske müsse nun immer getragen werden, wenn der 2-Meter-Abstand nicht eingehalten werden könne.

Der Bundeskanzler schloss mit einem Appell an die Bevölkerung: „Lassen sie uns gemeinsam zusammenhelfen, um einen weiteren Lockdown zu verhindern“.

 

Die Maßnahmen des Omikron-Gipfels im Einzelnen

 

Kontrollen und Strafen verschärfen

  • Aktion scharf bei 2G Kontrollen nächste Woche
  • Kontrollpflicht im Handel: An Interaktionspunkten (z.B. beim Eingang oder spätestens beim Bezahlen).
  • Sämtliche Behörden sollen im Rahmen ihrer Tätigkeiten auch COVID-Maßnahmen kontrollieren.
  • Temporäre Betretungsverbote bei groben Vergehen gegen COVID Maßnahmen (ab 3. Februar).
  • Erhöhung der Strafen (ab 3. Februar).

Quarantäne NEU (ab 8. Jänner)

  • Künftig gibt es kein K1 oder K2 mehr, sondern nur noch Kontaktperson.
  • Künftig wird man keine Kontaktperson mehr sein, wenn man 3 Mal immunisiert ist, oder alle Beteiligten eine FFP2-Maske getragen haben. Das gilt auch für Kinder, die sich noch nicht boostern können.
  • Alle Kontaktpersonen können sich am 5. Tag mit PCR freitesten.
  • Kontaktpersonen in der kritischen Infrastruktur können mit täglich gültigem Test und FFP2 Maske auch weiterhin arbeiten gehen.
  • Positiv getestete Personen können sich ab dem 5. Tag freitesten.

Strengere Schutzmaßnahmen (ab 11. Jänner)

  • FFP2 Maske auch outdoor wo kein 2 Meter Abstand möglich ist, beispielsweise in Fußgängerzonen, Warteschlangen, Gruppenansammlungen, etc. (Ausnahme für engste Angehörige wie Partnerin oder Partner sowie Kinder).
  • Bundesländer können zusätzlich Maskenpflicht auf stark frequentierten Plätzen verordnen.
  • Home-Office soll dort wo möglich zur Regel und nicht zur Ausnahme werden. Dazu auch Kommunikation mit den Sozialpartnern.
  • Gültigkeit Grüner Pass auf 6 Monate reduziert.