Gewerbeordnung wird ausgemistet: 5.000 Vor-Ort-Kontrollen sollen wegfallen
Die Novelle der Gewerbeordnung nimmt mit dem Wirtschaftsausschuss den nächsten parlamentarischen Schritt. Dabei werden zehn Maßnahmen aus dem Entbürokratisierungspaket der Bundesregierung umgesetzt. Im Mittelpunkt stehen einfachere Verfahren für betriebliche Investitionen, Erleichterungen bei Betriebsübernahmen und weniger Verwaltungsaufwand. Ergänzend sorgen drei Erlässe für einen praxisnahen Vollzug.
„Die Gewerbeordnung wird ausgemistet und vereinfacht”, betont Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer am Mittwoch in einer Aussendung. Man verzichte „auf Genehmigungen für bestimmte Anlagen”, vereinfache Betriebsübergaben und streiche Prüfungen vor Ort. Allein durch die einfachere Übermittlung von Unterlagen könnten „jährlich rund 5.000 Vor-Ort-Kontrollen entfallen”. Staatssekretär Sepp Schellhorn verwies auf den Maßstab der Reform: „Wird es für die Betriebe danach tatsächlich leichter?” Bei der Gewerbeordnung lasse sich diese Frage „klar mit Ja” beantworten.
Einfacher in Energie investieren
Die Novelle stellt ausdrücklich klar, dass PV-Anlagen und E-Ladestationen gewerberechtlich genehmigungsfrei sind. Damit entfallen gewerberechtliche Einzelprüfungsverfahren. Auch der Einbau von Außengeräten zur Klimatisierung sowie zur Be- und Entlüftung soll nicht automatisch dazu führen, dass eine bisher genehmigungsfreie Betriebsanlage genehmigungspflichtig wird – ein auf das Wesentliche konzentriertes Feststellungsverfahren soll hier Klarheit schaffen.
Erleichterungen bei Betriebsübernahmen
Bei Betriebsübernahmen soll die sogenannte Grace-Period von drei auf fünf Jahre verlängert werden. Übernehmer erhalten damit mehr Zeit, bestimmte Auflagen zu erfüllen. Betroffen sind ausschließlich Auflagen, die nicht unmittelbar der Abwehr von Gefährdungen dienen. Zudem wird die Nachnutzung bestehender Gewerbeareale erleichtert: Die Frist, nach der eine Genehmigung wegen Nichtbetriebs erlischt, steigt von fünf auf sieben Jahre, die Verlängerungsmöglichkeit von sieben auf zehn Jahre, auch als Beitrag gegen zusätzlichen Flächenverbrauch.
Unternehmensnachfolgen seien „ein zentraler Hebel, um Betriebe, Arbeitsplätze und regionale Wertschöpfung zu sichern”, so Hattmannsdorfer. 2025 wurden rund 8.200 Unternehmen in der gewerblichen Wirtschaft übernommen, rund 90 Prozent der Übernehmer führten die bestehende Betriebsanlage weiter. Bis 2035 stünden rund 56.600 Unternehmen zur Übergabe an. Etwa ein Viertel aller Arbeitgeberbetriebe mit potenziell fast 780.000 Beschäftigten. „Wer einen funktionierenden Betrieb übernimmt, darf nicht durch vermeidbare bürokratische Hürden ausgebremst werden”, betont der Minister; Entbürokratisierung bei Betriebsanlagen sei „aktive Standort- und Beschäftigungspolitik”.
Übermitteln statt Bereithalten
Behördlich verlangte Dokumentationen sollen Unternehmen künftig im Einvernehmen mit der Behörde digital oder schriftlich übermitteln können, statt sie ständig in der Betriebsanlage bereitzuhalten. Das reduziere den Aufwand besonders für Unternehmen mit mehreren Standorten. Dadurch sollen jährlich rund 5.000 Vor-Ort-Überprüfungen entfallen, die ausschließlich der Kontrolle des Bereithaltens dienen.
Weitere Vereinfachungen betreffen die Möglichkeit, Unterlagen in Gewerbeverfahren auch auf Englisch vorzulegen, sowie ein neues Standortbereinigungsverfahren für aufgegebene Standorte, deren Auflassung nie angezeigt wurde.
Drei Erlässe für den Vollzug
Ergänzend setzt das Ministerium auf drei Erlässe: Änderungsanträge dürfen nicht allein deshalb abgelehnt werden, weil eine anders strukturierte Anlage entsteht, entscheidend sei die konkrete Genehmigungsfähigkeit. Nach dem Grundsatz „Beraten statt Strafen” soll bei geringfügigen, leicht behebbaren Verstößen und leichtem Verschulden zunächst beraten und eine Frist gesetzt werden, statt sofort zu strafen. Schließlich sollen gleichwertige technische Lösungen zugelassen werden, sofern sie ein gleichwertiges Schutzniveau gewährleisten. Besondere gesetzliche Anforderungen etwa für IPPC-Anlagen bleiben unberührt.
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