Nach der Dürre: Hohe Wasserentnahme wird registriert
Ein hoher Entnahme von Grundwasser wird künftig gemessen und registriert, kündigt Landwirtschafts- und Umweltminister Norbert Totschnig an. Der Entwurf für die Verordnung zum Register der Wasserentnahme wird jetzt begutachtet. Die Pflicht zur Registrierung größerer Mengen an Grundwassers beginnt mit 1. Juli 2029.
Maßgeblich für die Pflicht zur Registrierung sind die bewilligten Mengen an Entnahmen und die festgelegten Schwellenwerte. Kleine Entnahmen, etwa aus üblichen Haus- und Hofbrunnen, sind davon nicht erfasst.
Bund, Länder und Gemeinden legen in den nächsten Monaten ein Register an, in dem alle Stellen und Unternehmen erfasst werden, die eine Genehmigung zur Entnahme von Grundwasser haben. Deren Entnahmen werden ab 2029 erfasst und aufgezeichnet. Ab 2032 werden auch hohe Entnahmen an Oberflächenwasser registriert.
Wasser registriert, um es zu sichern
Zur Begründung des neuen Registers sagte Minister Totschnig im gemeinsamen Pressegespräch mit Michael Bernhard (Neos) und Juli Herr (SPÖ): „Der Klimawandel verändert unseren Wasserhaushalt, deshalb müssen wir wissen, wo und wie viel Wasser gebraucht wird. Mit dem Wasserentnahmeregister schaffen wir erstmals eine präzise Datengrundlage für eine langfristige und zukunftsfitte Ressourcenplanung. So können wir Nutzungskonflikte frühzeitig erkennen, unsere wertvollen Wasserressourcen sichern und die Wasserversorgung für Bevölkerung, Landwirtschaft, Wirtschaft und unsere Ökosysteme auch für die kommenden Jahrzehnte gewährleisten.“