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Klimagesetz auf Schiene: Totschnig verbindet Klimaschutz mit Wachstum und Arbeitsplätzen

Schickte am Freitag den Entwurf für das neue Klimagesetz in Begutachtung: Klima- und Umweltminister Norbert Totschnig. Foto: BMLUK/Hemerka

Nach intensiven Verhandlungen liegt eine Einigung über das neue Klimagesetz vor. Es schaffe „einen langfristigen, stabilen und verlässlichen Rahmen für die österreichische Umwelt- und Klimapolitik”. Im Mittelpunkt stehen die drei Säulen Klimaschutz, Klimawandelanpassung und Kreislaufwirtschaft. Das Gesetz wurde noch am Freitag in Begutachtung geschickt.

 

Totschnig: Klimaschutz und Wohlstand “Hand in Hand”

Umwelt- und Klimaminister Norbert Totschnig betont in einer Aussendung am Freitag die „ökosoziale Handschrift” des Entwurfs: „Der Schlüssel für erfolgreichen Klimaschutz liegt in der Technologie.” Man setze auf Innovation, entwickle die Wirtschaft aktiv weiter und mache Österreich durch den Ausbau der Erneuerbaren „unabhängiger von Importen fossiler Energie”. Klimaschutz und Wohlstand seien „kein Widerspruch, sondern gehen Hand in Hand”. Sein Anspruch: „weniger Emissionen, mehr Innovation und ein starkes Österreich”.

Auch die Koalitionspartner äußerten sich. SPÖ-Umweltsprecherin Julia Herr verwies darauf, dass Österreich „seit über fünf Jahren” kein verbindliches Klimagesetz gehabt habe. Mit dem Ziel der Klimaneutralität 2040 habe man „eines der ambitioniertesten Gesetze in ganz Europa”. NEOS-Umweltsprecher Michael Bernhard sprach von einem verbindlichen Rahmen „nach mehr als 2.000 Tagen”, der Klimaschutz und wirtschaftliche Vernunft „nicht gegeneinander ausspielt, sondern miteinander verbindet”. Unternehmen bräuchten Planungssicherheit, zugleich müsse die Politik „verbindlich nachsteuern, wenn Österreich vom Klimazielpfad abkommt”.

 

Klimafahrplan als zentrales Instrument

Konzipiert ist das Gesetz als Rahmen- und Governancegesetz. Es soll die Strukturen schaffen, um die EU-rechtlichen Klimaziele sowie die Klimaneutralität für Emissionen außerhalb des europäischen Emissionshandels bis 2040 sicherzustellen. Zentrales Instrument ist der Klimafahrplan – ein strategisches Planungsinstrument für alle Sektoren außerhalb des EU-Emissionshandels, das indikative Reduktionspfade sowie konkrete Maßnahmen von Bund und Ländern enthält.

Der erste Klimafahrplan soll bis Ende 2027 beschlossen und anschließend regelmäßig aktualisiert werden. Zeigt sich, dass Österreich vom Zielpfad abkommt, muss die Bundesregierung binnen sechs Monaten gegensteuern und ein Sofortprogramm beschließen. So sollen Strafzahlungen verhindert werden.

 

Neue Gremien und Standortklausel

Für eine bessere Koordination werden zwei Gremien geschaffen: Eine Steuerungsgruppe mit allen relevanten Ressorts und den Bundesländern, unter Vorsitz des Landwirtschafts- und Umweltministeriums. Diese bereitet den Klimafahrplan und den nationalen Energie- und Klimaplan vor. Ergänzend unterstützt ein interdisziplinär besetzter wissenschaftlicher Klimabeirat die Regierung mit Expertise aus Technik-, Natur-, Rechts-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften.

Für wirtschaftliche und soziale Ausgewogenheit sorgen soll eine Standortklausel: Sollten Entwicklungen mit „schweren volkswirtschaftlichen oder sozialen Folgen” eintreten, ermöglicht sie, den Klimafahrplan zu evaluieren und anzupassen. Das Gesetz verbinde damit Klimaschutz „mit wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und sozialer Verantwortung”.

 

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Schickte am Freitag den Entwurf für das neue Klimagesetz in Begutachtung: Klima- und Umweltminister Norbert Totschnig. Foto: BMLUK/Hemerka
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