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Gebührenbremse spart Österreichern 5 Millionen Euro
Die gesetzliche Gebührenanpassung für das Jahr 2021 wird ausgesetzt. Das hat Finanzminister Gernot Blümel angeordnet. Insgesamt sparen sich die Österreicherinnen und Österreicher somit rund 5 Millionen Euro an Bundesgebühren, die etwa bei der Ausstellung von Reisepässen, Führerscheinen oder Personalausweisen fällig geworden wären.
Laut Gesetz wäre eine rückwirkende Erhöhung der Bundesgebühren bis ins Jahr 2011 möglich. Davon sieht Finanzminister Blümel aber aufgrund der schwierigen, Corona bedingten wirtschaftlichen Situation für die Bevölkerung ab. Durch den Verzicht der aktuellen und rückwirkenden Gebührenerhöhung bis 2011 sparen sich die Bürgerinnen und insgesamt 70 Millionen Euro.
Konkret bedeutet das, dass bei einer rückwirkenden Gebührenerhöhung etwa die heutige Ausstellung eines Reisepasses nicht 75,90 Euro, sondern 90,90 Euro kosten würde. Eine Familie mit zwei Kindern spart sich somit rund 41,80 Euro an Mehrkosten. „Dadurch machen wir das Leben leistbarer“, erklärt Finanzminister Blümel.
Im Bund entscheidet der Finanzminister jedes Jahr über die Valorisierung – also die Erhöhung – von Gebühren. Davon hat Bundesminister Blümel bereits 2020 abgesehen. Im Gegensatz dazu werden die Gebühren in der Bundeshauptstadt Wien immer automatisch angepasst und somit auch erhöht.