Parlament
Wöginger: Persönliche Assistenzen erhalten 100 Millionen Euro
Das Leben von Menschen mit Behinderung, die Assistenz benötigen, soll wesentlich verbessert werden. Die Regierung plant bundeseinheitliche Bedingungen zur Persönlichen Assistenz zu schaffen. Dafür werden 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Damit sollen die Assistenz in Freizeit und in Beruf langfristig vereinheitlicht und der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert werden. Das gaben Sozialminister Johannes Rauch, ÖVP-Klubobmann August Wöginger und der Präsident des Österreichischen Behindertenrates, Klaus Widl, bei einer Pressekonferenz in Wien am Dienstag bekannt. Kira Grünberg, ÖVP-Sprecherin für Menschen mit Behinderung, begrüßt das Vorhaben: Es stärke Selbstbestimmung und Barrierefreiheit.
2.600 Betroffene – unterschiedliche Vorschriften
Ein Pilotprojekt in Vorarlberg, Tirol und Salzburg startet bereits im kommenden Jahr. Die Ausweitung auf weitere Bundesländer ist geplant. Die Zuständigkeit für die Persönliche Assistenz ist zwischen dem Bund und den Bundesländern aufgeteilt. Über 2.000 Personen nehmen die Persönliche Assistenz für Freizeitgestaltung nach landesrechtlichen Vorschriften in Anspruch, rund 600 eine Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz nach bundesgesetzlichen Vorschriften. Die Systeme sind in ihrem Umfang von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Einheitliche Regeln für Beruf und Freizeit
Die beiden getrennten Systeme sollen nun zusammengeführt werden. Das Sozialministerium schafft mit einer neuen Förderrichtlinie die Voraussetzung, damit die Bundesländer ihre unterschiedlichen Systeme zur Persönlichen Assistenz anpassen können. Damit setzt das Ministerium einen zentralen Punkt des Regierungsprogramms zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen um.
Die neuen Kriterien für den Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderungen wurden vom Sozialministerium mit den Bundesländern Tirol, Salzburg und Vorarlberg erarbeitet. Die Behindertenverbände – allen voran Vertreter des Österreichischen Behindertenrats – waren in die Erarbeitung einbezogen. Insgesamt werden hierfür bis zu 100 Millionen Euro vom Sozialministerium zur Verfügung gestellt.
Pilotprojekt startet im Frühjahr
Bereits im Frühjahr 2023 startet ein Pilotprojekt in den Bundesländern Salzburg, Tirol und Vorarlberg, bei dem die Zusammenführung der Persönlichen Assistenz in Freizeit und Beruf erprobt wird. Zeitgleich läuft ein Evaluierungsprozess, um laufend Verbesserungen einarbeiten zu können. Ziel ist, dass auch alle anderen Bundesländer die neue Förderung in Anspruch nehmen und die Persönliche Assistenz damit bundesweit für alle Lebensbereiche vereinheitlicht wird.
Wöginger: „Selbstbestimmtes Leben sicherstellen“
„Uns in der Volkspartei ist es ein wichtiges Anliegen, in den Bereichen Behinderung und Inklusion weitere notwendige Schwerpunkte zu setzen“, so August Wöginger, Klubobmann und Sozialsprecher der Volkspartei. Wöginger weiter: „Dabei bildet die Persönliche Assistenz einen wichtigen Bestandteil. Mit den dafür zur Verfügung stehenden Mitteln von 100 Millionen Euro gehen wir nun in Form von Pilotprojekten in drei Bundesländern an die Umsetzung. Die Teilnahme am Pilotprojekt steht aber allen Bundesländern offen. Ein niederschwelliger Zugang soll dabei ein Mehr an Barrierefreiheit und ein selbstbestimmtes Leben sicherstellen, von dem auch eine größere Anzahl an Menschen profitiert. Denn die Persönliche Assistenz ist der wichtigste Hebel für eine erfolgreiche Inklusion und damit für die Teilnahme am sozialen Leben im Alltag.“
„Der Österreichische Behindertenrat begrüßt das Pilotprojekt Persönliche Assistenz. Dieses stellt einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur österreichweiten Ausrollung bundeseinheitlicher, bedarfsgerechter Persönlicher Assistenz für alle Menschen mit Behinderungen in sämtlichen Lebensbereichen dar“, erklärt Klaus Widl.
Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert
Die erarbeiteten Kriterien sollen erstmals einheitliche Rahmenbedingungen für alle Lebensbereiche schaffen. Vereinheitlicht werden dazu die Definition der Persönlichen Assistenz, die Bedarfsfeststellungen, Serviceleistungen, Leistungserbringung sowie die Evaluierung und Qualitätssicherung.
Zudem wird eine Erweiterung der Anspruchsberechtigten um Menschen mit intellektuellen oder psychischen Beeinträchtigungen angestrebt. Bislang ist das Angebot in den Bundesländern meist auf Menschen mit körperlichen Behinderungen, die Pflegegeld beziehen, beschränkt. Als wesentliche Verbesserung ist zukünftig die arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Absicherung der Assistentinnen und Assistenten vorgesehen.
Assistenz eine Voraussetzung für Teilhabe
Mit diesen sozialpolitischen Vorhaben soll die Zahl der Anspruchsberechtigten im beruflichen wie außerberuflichen Bereich erweitert und ein One-Stop-Shop-Verfahren etabliert werden, erklärte Kira Grünberg. So werde eine unbürokratische und einheitliche Ansprechstelle geschaffen. Weiters gelte es, Schritte zu setzen, die auf Heilbehelfe, Hilfsmittel sowie auch Beratung, Begleitung und Betreuung abzielen. Grünberg: „Die Persönliche Assistenz ist eine wesentliche Voraussetzung für die gleichberechtigte Teilhabe am Alltag und damit für eine erfolgreiche Inklusion. Sie wird nun entscheidend gestärkt und harmonisiert.“
Der Sozialausschuss des Nationalrats hat bereits im November den Bericht des Behindertenanwalts behandelt. Dabei hatten Wöginger und Grünberg angekündigt, dass die Regionalstellen für die Beratung von Menschen mit Behinderung ausgebaut werden. Das bedeute mehr Service und mehr Aufmerksamkeit für Menschen mit Behinderung.