Innenpolitik
Brunner zieht vor Auflösung positive COFAG-Bilanz
Die Covid-19-Finanzierungsagentur hat ihre Aufgabe erfüllt und wird ab 30. Juni abgewickelt. Die eingesetzten Mittel haben Arbeitsplätze und Unternehmen erhalten, erklärte Finanzminister Magnus Brunner. Zu Unrecht bezogene Hilfe werden zurückgeholt.
Auflösung bis zum Jahresende
Um unerwünschte ökonomische Nebenwirkungen der Pandemie-Bekämpfung auf Arbeitnehmer und Unternehmen zu mildern oder abzuwenden, wurde die Covid-19-Finanzierungsagentur (COFAG) gegründet. Diese soll bis zum Jahresende aufgelöst werden, verbleibende Aufgaben übersiedeln in das Finanzministerium.
Die Rechtsansprüche der Unternehmen bleiben gewahrt, sagte Brunner in einem gemeinsamen Pressegespräch mit Sektionschef Angelika Schätz und dem Präsidenten der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn.
Geprüft wurden bereits 5600 Fälle wegen unrechtmäßiger Förderung, rund 100 Mio. Euro müssen von Unternehmen zurückbezahlt werden.
Die COFAG erklärt, nahezu sämtlich der 660.000 Antragstellern eingebrachten 1,3 Millionen Anträge abgearbeitet und rund 15 Mrd. Euro ausbezahlt zu haben. Das sind durchschnittlich 22.000 Euro Förderung pro Antragsteller.
Brunner zieht positive Bilanz
Eine positive Bilanz zieht Finanzminister Magnus Brunner, der auch im Parlament die Finanzierungsagentur mehrfach erläutert hatte: „Über die COFAG konnte in der schwierigen Corona-Zeit rasch und unbürokratisch geholfen werden. So wurden zahlreiche Unternehmen sowie Arbeitsplätze gerettet.“
Die Agentur sei für die Wirtschaft eine tragende Stütze gewesen, um die Folgen Pandemie zu überwinden, hatte etwa ÖVP-Abg. Andreas Ottenschläger im Nationalrat erklärt.
Da nunmehr ein Abschluss der Bearbeitung der Anträge absehbar sei, werde das Ende der COFAG eingeleitet. Brunner dazu: „Entscheidend ist, dass die Rechtsansprüche der Unternehmen weiter gewahrt bleiben und bereits zugesagte Förderungen reibungslos ausgezahlt werden.“
In das Konzept zu Abwicklung wurden, so Brunner, die Empfehlungen des Rechnungshofes und das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes „natürlich“ eingearbeitet. Da die Auflösung der CODFAG mit 30. Juni 2024 beginnt, erfolgt sie wie vom VfGH aufgetragen fristgerecht.
Brunner dazu: „Das bedeutet: Die COFAG hält bis zur Abwicklung ihre Tätigkeit wie bisher aufrecht, natürlich werden alle offenen Fälle weiterbearbeitet und die Rechtsansprüche der Unternehmen sind gewahrt.“