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Jetzt Briefwahl beantragen!
Bei der Nationalratswahl am 29. September gibt es wieder die Möglichkeit, die Stimme auch per Briefwahl abzugeben. Diese Möglichkeit ist besonders jene Wähler eine Option, die am Wahltag aufgrund von Reisen, gesundheitlichen Gründen oder weil sie sich im Ausland aufhalten, nicht persönlich in einem Wahllokal erscheinen können. Zur-Sache hat die wichtigsten Informationen zusammengefasst.
Briefwahl bedeutsam
Die Briefwahl erfreut sich in Österreich wachsender Beliebtheit. Bei der letzten Nationalratswahl 2019 wurden fast 1 Million Wahlkarten ausgegeben. Bei der Europawahl am 7. Juni 2024 wurden ebenfalls mehr als 900.000 Wahlkarten beantragt. Diese Zahlen verdeutlichen, wie wichtig die Briefwahl für die Wähler in Österreich geworden ist.
Wie funktioniert die Briefwahl?
Um per Briefwahl wählen zu können, benötigt man eine Wahlkarte. Diese kann schriftlich (per Brief, E-Mail, Fax oder online über oesterreich.gv.at) beantragt werden. Der Antrag muss spätestens bis zum 25. September 2024 gestellt werden. Aber auch persönlich kann die Wahlkarte noch bis zum 27. September 2024 um 12:00 Uhr bei der zuständigen Gemeinde oder dem Magistrat beantragt werden.
Schon jetzt Stimmabgabe möglich
Sobald man die Wahlkarte erhalten hat, kann sofort die Stimme abgeben werden. Dazu muss der amtliche Stimmzettel unbeobachtet und unbeeinflusst vom Wähler ausgefüllt werden. Der Stimmzettel muss im Anschluss ins mitgeschickte Wahlkuvert gelegt und anschließend in die Wahlkarte gesteckt werden. Auf der Rückseite der Wahlkarte muss letztlich noch eidesstattliche Erklärung vom Wähler persönlich unterschrieben werden. Die ausgefüllte und zugeklebte Wahlkarte muss spätestens am Wahltag bis 17:00 Uhr bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde eingelangt sein.
Keine Kosten für Wähler
Die Kosten für den Versand der Wahlkarte trägt der Staat, unabhängig davon, ob die Wahlkarte im Inland oder Ausland aufgegeben wird. Auslandsösterreicher können ihre Wahlkarte auch bei österreichischen Botschaften oder Konsulaten abgeben, wobei es spezielle Fristen für deren Einlangen gibt .