Der Verfassungsgerichtshof hat klar gesprochen: die Beschlagnahme von Handys in Strafverfahren ohne richterliche Genehmigung ist verfassungswidrig. Handys und Daten von Personen werden nun stärker vor einer Beschlagnahme geschützt sowie die Rechte von Beschuldigten gestärkt. Ein fälliger Schritt, wie Verfassungsministerin Karoline Edtstadler erklärte. Foto: BKA/Valentin Brauneis