Innenpolitik

Infektionen rückläufig, Masken-Lockerung zu Ostern

In Supermärkten und im lebensnotwendigen Handel und öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Pflegeheimen bleibt es bei der Maskenpflicht, die ansonsten ab Ostersonntag gelockert wird. Foto: pixelio-fotoart/Thommy Weiss

Das Corona-Virus ist zwar noch nicht weg, aber die hohe Welle an Infektionen mit der Omikron-Variante ist stark abgeflaut. Die Infektionszahlen gehen zurück: Von einst bis zu über 60.000 Neuinfektionen pro Tag im März waren es zuletzt lediglich acht- oder neuntausend Infektionen. Die geltende Corona-Basisverordnung mit ihren Schutzmaßnahmen läuft am Karsamstag, 16. April aus, eine neue – gelockerte – Verordnung wurde vorgestellt und gilt dann bereits ab Karsamstag, vorerst bis 8. Juli 2022.

 

Nach drei Monaten wieder unter 1.000

Knapp vor Monatsmitte April hat das Virus in Österreich eine magisch wichtige Schwelle nach unten durchbrochen. Die 7-Tages Inzidenz liegt erstmals wieder auf einem Wert unter 1.000. Mit einer Inzidenz von 947 wurde am 13. April ein Wert erreicht, der zuletzt vor genau 90 Tagen am 13. Jänner, mit 937 ähnlich hoch bzw niedrig lag.

 

Dramatischer Rückgang seit Mitte März

Mit 3.672 lag die Inzidenz am 18. März dieses Jahres am höchsten Punkt. Der Rückgang seit Mitte März war dramatisch. Insgesamt ging die Inzidenz um 73 Prozent zurück.

Etwas verzögert zeichnet sich ein Rückgang der Belegung der Betten in Österreichs Krankenhäusern ab.

Die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) meldete am 13. April eine Belegung von 2.096 Coronabetten. Der Höchstwert lag am 27. März bei 3.074 – ein Rückgang von rund einem Drittel in nur drei Wochen.

 

Richtiger Zeitpunkt für Lockerungen

Die Situation habe sich also deutlich entspannt, sagte Gesundheitsminister Johannes Rauch am Donnerstag. Den Prognosen zufolge bleibe es dabei. Damit sei „jetzt der richtige Zeitpunkt“, Lockerungen von der Maskenpflicht in Innenräumen zu ermöglichen.

Die Pflicht, eine FFP2-Maske in Innenräumen zu tragen, gelte nur mehr in Supermärkten, im Handel mit lebensnotwendigen Gütern (also etwa in Apotheken) und in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie deren Einrichtungen (etwa Bahnhöfen) und weiters in Pflege- und Behinderteneinrichtungen.

Die Gültigkeit des Grünen Pass wird verlängert, sie gilt bei drei Impfungen jetzt für ein ganzes Jahr. Nach dem zweiten Stich gelten Personen nur für 180 Tage als geimpft, der gleiche Zeitraum gilt für Genesene.

Gesundheitsminister Rauch riet einmal mehr grundsätzlich zur Impfung, diese sollte aber mehrfach vorgenommen werden. Für eine vierte Impfung gebe es derzeit keine allgemeine Empfehlung, aber ab August sollte zur Auffrischung geimpft werden, denn „die Pandemie ist nicht vorbei“, es kann im Herbst zu einer neuen Welle an Infektionen kommen.

 

In Supermärkten und im lebensnotwendigen Handel und öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Pflegeheimen bleibt es bei der Maskenpflicht, die ansonsten ab Ostersonntag gelockert wird. Foto: pixelio-fotoart/Thommy Weiss
In Supermärkten und im lebensnotwendigen Handel und öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Pflegeheimen bleibt es bei der Maskenpflicht, die ansonsten ab Ostersonntag gelockert wird. Foto: pixelio-fotoart/Thommy Weiss