Innenpolitik
Pflege: Regierung bringt größtes Reformpaket der vergangenen Jahrzehnte auf den Weg
Die Bundesregierung hat am internationalen Tag der Pflege die größte Pflegereform der vergangenen Jahrzehnte vorgestellt. Das Paket umfasst insgesamt über 20 Maßnahmen mit einem Volumen von einer Milliarde Euro für den Pflegeberuf, die Ausbildung sowie für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige.
Die beiden Hauptverhandler, ÖVP-Klubobmann August Wöginger sowie Sozialminister Johannes Rauch präsentierten am Donnerstag in Wien das Reformpaket. Wöginger sieht ein „gutes Paket geschnürt, mit dem wir den bis 2030 benötigten Bedarf von 76.000 zusätzlichen Pflegern abdecken.“
Gehaltsbonus und 1.500 Euro „Angehörigen-Bonus“
In den kommenden zwei Jahren erhält jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter einen monatlichen Gehaltsbonus. Für Auszubildende gibt es zumindest 600 Euro pro Monat bzw. pro Praktikumsmonat. Umsteigerinnen und Umsteiger bzw Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger erhalten unter gewissen Bedingungen 1.400 Euro monatlich.
Pflegende Angehörige erhalten 1.500 Euro ab dem Jahr 2023, wenn sie einen schwer Pflegebedürftigen unterstützen und selbst- oder weiterversichert sind. Auch der Rechtsanspruch auf Pflegekarenz wird bei Betriebsvereinbarung oder Kollektivvertrag erweitert.
Auch bei der Ausbildung, den Kompetenzen und bei der Zuwanderung werden viele Maßnahmen umgesetzt, wie Wöginger klärte. „Pflege geht uns alle an. Ich bin hoch zufrieden, dass der erste Teil der Pflegereform fixiert ist. Besonders die Bereiche Pflegelehre, zusätzlich geförderte AMS-Ausbildungsplätze, Erleichterungen für pflegende Angehörige und eine zusätzliche Entlastungswoche für Menschen ab dem 43. Lebensjahr in Pflegeberufen bringen wichtige Erleichterungen und Neuerungen in der Pflege,“ sagte ÖVP-Klubobmann August Wöginger bei der Präsentation im Sozialministerium.
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Maßnahmen für den Pflegeberuf
Mehr Gehalt für jede einzelne Beschäftigte und für jeden einzelnen Beschäftigten in der Pflege: Für die Jahre 2022 und 2023 stellt der Bund insgesamt 520 Millionen Euro zur Verfügung. Die Auszahlung erfolgt voraussichtlich als monatlicher Gehaltsbonus. Die Verteilung der Mittel wird gemeinsam mit den Ländern und Sozialpartnern sichergestellt. Dieser Gehaltsbonus ist zunächst auf zwei Jahre befristet, bis andere notwendige Entlastungsmaßnahmen greifen.
Dringend benötigte Erholung bringt eine zusätzliche Entlastungswoche, auf die beim Bund oder bei privaten Einrichtungen beschäftigte Pflegekräfte ab ihrem 43. Geburtstag Anspruch haben – unabhängig davon, wie lange sie schon im Betrieb arbeiten.
Erleichterungen bei der Zuwanderung von ausgebildeten Fachkräften: Sie erhalten einfacher die Rot-Weiß-Rot-Card, also die Arbeitserlaubnis. Außerdem erleichtert die Bundesregierung die Anerkennung von ausländischen Ausbildungen.
Kompetenzerweiterungen gibt es für Pflegeassistentinnen/Pflegeassistenten und Pflegefachassistentinnen/Pflegefachassistenten: Sie dürfen künftig beispielsweise Infusionen anschließen und Spritzen geben. Das geplante Auslaufen der Tätigkeit von Pflegeassistentinnen und Pflegeassistenten in Krankenanstalten ab Anfang 2025 wird aufgehoben.
Verbesserungen bei der Pflegeausbildung
Wer seine erste Ausbildung in einem Pflegeberuf macht, erhält einen Ausbildungszuschuss von mindestens 600 Euro pro Monat bzw. pro Praktikumsmonat. Für Umsteigerinnen und Umsteiger, die aus einem anderen Beruf in die Pflege wechseln, sowie für Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger gibt es während einer vom AMS geförderten Ausbildung ein Pflegestipendium von mindestens 1.400 Euro pro Monat.
Für Jugendliche wird es, vorerst als Modellversuch, eine Pflegelehre in ganz Österreich geben. Sie wird vier oder drei Jahre dauern und mit einem Lehrabschluss als Pflegefachassistenz bzw. Pflegeassistenz enden. Bestehende Schulversuche an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen werden ins Regelschulwesen übernommen.
Maßnahmen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige (inkl. 24-Stunden-Betreuung)
Für Menschen mit schweren psychischen Behinderungen und Demenz gibt es eine Erhöhung des Pflegegelds. Damit stehen 20 Stunden zusätzlich pro Monat für die Pflege und Betreuung zur Verfügung. Davon profitieren 8.500 Betroffene.
Künftig besteht drei Monate Rechtsanspruch auf Pflegekarenz statt bisher ein Monat. Voraussetzung ist, dass dieser Rechtsanspruch in einem Kollektivvertrag oder einer Betriebsvereinbarung vorgesehen ist.
Die erhöhte Familienbeihilfe wird nicht mehr auf das Pflegegeld angerechnet. Von dieser Maßnahme profitieren rund 45.000 Personen, die 60 Euro pro Monat mehr erhalten.
Die Bundesregierung schafft einen Angehörigenbonus von 1.500 Euro ab dem Jahr 2023 für die Person, die den größten Teil der Pflege zuhause leistet und selbst- oder weiterversichert ist. Nach vorsichtigen Schätzungen werden rund 30.000 Personen diesen Angehörigenbonus erhalten.
Verbesserungen sind auch bei der 24-Stunden-Betreuung geplant. Dabei wird die unselbstständige Beschäftigung attraktiviert. Hier werden die Details noch ausgearbeitet.
Wöginger bedankt sich bei Pflegepersonal
Die beiden Verhandler, Wöginger und Rauch, zeigen sich mit dem präsentierten Paket sehr zufrieden. „Die Menschen, die in der Pflege arbeiten, haben sich diese Verbesserungen längst verdient. Dieses große Pflegepaket ist dazu ein wichtiger Schritt“, so der Sozialminister. Wöginger bedankte sich am internationalen Tag der Pflege beim gesamten Pflegepersonal für ihren Einsatz. „Die Reform ist eine spürbare Unterstützung für das gesamte Pflegepersonal, bei dem ich mich für die hervorragende Arbeit bedanken möchte. Wir haben ein gutes Paket geschnürt, mit dem wir den bis 2030 benötigten Bedarf von 76.000 zusätzlichen Pflegern abdecken.“