Reformpartnerschaft liefert erstes Ergebnis samt Nationalratsbeschluss

Staatssekretär Alexander Pröll präsentierte dem Nationalrat erste Ergebnisse aus der Reformpartnerschaft. Foto: Parlamentsdirektion/Johannes Zinner
Staatssekretär Alexander Pröll präsentierte dem Nationalrat erste Ergebnisse aus der Reformpartnerschaft. Foto: Parlamentsdirektion/Johannes Zinner

Der Nationalrat hat am Mittwoch mit breiter Mehrheit einen Beschluss aus den Beratungen der sogenannten Reformpartnerschaft zwischen Bund und Länder gefasst. In Zukunft sollen Genehmigungsverfahren für größere Infrastrukturprojekte deutlich beschleunigt und vereinfacht werden.

 

“Verfahrensturbo” wird gezündet

Konkret handelt es sich um eine Novelle der AVG-Großverfahren. Die Reformpartnerschaftsgruppe Verwaltungs- und Verfassungsbereinigung befasste sich mit dieser Materie in den vergangenen Monaten und soll nun eine deutliche Beschleunigung und Vereinfachung von großen Genehmigungsverfahren bringen. Der zuständige Verfassungsstaatssekretär Alexander Pröll erklärte in einer Aussendung, dass das Ergebnis ein wichtiger Meilenstein für den Wirtschaftsstandort und die Verwaltung sei: „Mit diesem Verfahrensturbo ermöglichen wir massive Erleichterungen in Bezug auf schnellere und vereinfachte Verfahren. Jahre‑ und jahrzehntelange Genehmigungsverfahren gehören damit der Vergangenheit an. Der einstimmige Beschluss im Parlament zeigt, dass wir in der Reformpartnerschaft die richtigen Maßnahmen treffen.“

 

Die Eckpunkte

Digitale Edikts‑Veröffentlichungen

Eine elektronische Kundmachungsplattform im RIS alle Verfahrensschritte transparent und zentral dokumentieren. Die bisherige „Ediktalsperre“ entfällt, sodass Großverfahren auch während der Weihnachts‑ und Sommerurlaubszeit weiterlaufen können.

Niedrigere Einstiegsschwelle

Die Schwelle für die Anwendung der vereinfachten Regeln sinkt von 100 auf 50 Beteiligte, wodurch mehr Verfahren von den neuen Bestimmungen profitieren.

Struktur‑ und Effizienzverbesserungen

Behörden können Fristen für weitere Eingaben setzen. Verspätete Eingaben bleiben unbeachtet, um Verfahrensverschleppungen zu verhindern. Der Schluss des Ermittlungsverfahrens kann für einzelne Teilbereiche erklärt werden, und nichtamtliche Sachverständige lassen sich leichter einbinden.

Verkürzte Auflagefrist

Die Frist für die öffentliche Auflage wird von acht auf sechs Wochen reduziert, was zu mehr Übersichtlichkeit und schnelleren Abläufen führt.

Die Reformpartnerschaft

Im Juni 2025 wurde von Bund, Ländern, Städten und Gemeinden die Reformpartnerschaft initiiert. Ziel ist den Staat schlanker, effizienter und zukunftsfähig zu machen. Vier Themenblöcke wurden definiert: Verfassungs‑ und Verwaltungsbereinigung, Energie, Bildung und Gesundheit. Für den Bereich Verfassungs‑ und Verwaltungsbereinigung ist Pröll federführend verantwortlich.

„Am Ende zählen Ergebnisse: Diese Reform ist ein klares Signal, dass wir Verfahren beschleunigen, die zu lange dauern, und Strukturen vereinfachen, die zu komplex sind. Das ist ein Meilenstein für den Wirtschaftsstandort ebenso wie für die Verwaltung selbst“, so Pröll.

 

Zur Parlamentsrede von Alexander Pröll

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