Transparenzpaket: Amtsgeheimnis wird abgeschafft

Transparenz mit Augenmaß für die Verwaltung garantiert das Informationsfreiheitsgesetz, welches am Donnerstag von Verfassungsministerin Karoline Edtstadler präsentiert wurde. Foto: BKA / Schrötter

In einer Pressekonferenz am Donnerstag gaben die Verfassungsministerin Karoline Edtstadler und Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) die Abschaffung des Amtsgeheimnisses bekannt. Es wird damit ein historischer Paradigmenwechsel eingeleitet, in dem Transparenz zur Regel und Geheimhaltung zur Ausnahme gemacht wird.

 

Sinnvolle Transparenz mit Maß und Ziel

Mit dem neuen Informationsfreiheitsgesetz wird ein lang geforderter Paradigmenwechsel eingeleitet. In Gesprächsrunden mit von der Informationsfreiheit umfassten Stellen und zahlreichen Stakeholdern wurde das Gesetz wie auch der ihm zugrundeliegende Systemwandel tiefgehend diskutiert. Vizekanzler Werner Kogler und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler war es insbesondere wichtig, Bedenken anzuhören, ernst zu nehmen und gemeinsam an Lösungswegen zu arbeiten.

Dabei hatte die Bundesregierung immer ein Ziel vor Augen: jede und Jeder hat ein Grundrecht auf Information und das muss von Ministerien, Behörden und Gerichten über die Bundesländer bis hin zu jeder Gemeinde erfüllt werden. Die Überlegungen dieses Prozesses sind nun auch in den Entwurf der Bundesregierung eingeflossen.

 

Abschaffung des Amtsgeheimnisses

Das Amtsgeheimnis in der derzeitigen Fassung wurde 1925 eingeführt und soll nun nach fast 100 Jahren abgeschafft werden. An seine Stelle tritt künftig ein Grundrecht auf Information für alle, welches auch erfolgreich eingeklagt werden kann.

Ein besonderes Augenmerk lag aber auch darauf, Gemeinden vor überbordenden Verpflichtungen zu schützen. Daher betrifft die proaktive Transparenzpflicht auch nur 259 von 2.093 Gemeinden. Für Gemeinden unter 5.000 Einwohnern gilt die passive Informationspflicht, das heißt, dass Informationen auf Anfrage innerhalb von 4 Wochen herausgegeben werden müssen. Ausgenommen sind allerdings Informationen, die der Geheimhaltung unterliegen oder im Interesse der öffentlichen Ordnung oder der nationalen Sicherheit sind.

„Nach 100 Jahren leitet die Bundesregierung die Abschaffung des Amtsgeheimnisses ein und vollzieht mit einem einheitlichen Grundrecht auf Zugang zu Information einen Paradigmenwechsel. Der ausbalancierte Entwurf garantiert Transparenz mit Augenmaß für die Verwaltung. Offenheit und Transparenz sind ein Gebot der Stunde. Mit der Informationsfreiheit setzen wir einen Meilenstein“, so die Verfassungsministerin Karoline Edtstadler abschließend in der Pressekonferenz.

 

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