Hattmannsdorfer macht Tempo: Eine Behörde, ein Verfahren, ein Bescheid

Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer drückt beim Ausbau erneuerbarer Energien auf das Tempo. Foto: Haiden&Holey
Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer drückt beim Ausbau erneuerbarer Energien auf das Tempo. Foto: Haiden&Holey

Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer drückt beim Ausbau der Erneuerbaren Energie auf das Tempo: Verfahren sollen stark vereinfacht und verkürzt werden. Dafür gibt’s neue Regeln, denn es geht um ein hohes Ziel. Der Entwurf für das neue Gesetz ist bereits online.

 

Jedes Bundesland erhält Ziele

Österreich soll seinen Stromverbrauch bis zum Jahr 2030 vollständig aus erneuerbaren Energien decken. Jedes Bundesland erhält dafür technologieneutrale Zielwerte und zugleich Mindestwerte für Energie aus Sonnen-, Wind- und Wasserkraft. Die Energieproduktion aus Erneuerbaren soll um 27 TWh wachsen.

Präsentierten Entwurf: M. Schmidt, W. Hattmannsdorfer, E. Zehetner und K. Doppelbauer

Michaela Schmidt, Wolfgang Hattmannsdorfer, Elisabeth Zehetner und Karin Doppelbauer

Dies ist der Kern des Entwurfs für das neue Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG). Der Vorschlag wurde von Hattmannsdorfer mit den Staatssekretärinnen Elisabeth Zehetner und Michaela Schmidt sowie mit der Neos-Abgeordneten Karin Doppelbauer in einem Pressegespräch präsentiert. Jetzt beginnt die sechswöchige Begutachtung. Der Entwurf ist auf der Seite des Parlaments online einsehbar, Stellungnahmen sind bereits möglich.

Energie ist drängendes und brisantes Thema, das Interesse der Öffentlichkeit und Medien ist hoch.

Energie ist drängendes und brisantes Thema, das Interesse der Öffentlichkeit und Medien ist hoch.

Ausbau von Produktion und von Leitungen

Das neue Gesetz soll den Ausbau der Energieproduktion aus Sonne, Wind, Geothermie und Biogas beschleunigen, ebenso den Ausbau der Energieleitungen für Strom, Kälte, Wärme und Wasserstoff.

Um Verfahren zu beschleunigen, werden etwa Batteriespeicher genehmigungsfrei gestellt, für überragendes öffentliches Interesse besondere Regeln sowie für Bundesländer jeweilige Beschleunigungszonen geschaffen.

Für die Beschleunigung von Verfahren soll die Digitalisierung genutzt werden: Verhandlungen sollen online oder hybrid möglich sein, erteilte Bewilligung werden auf einer elektronischen Plattform öffentlich gemacht.

Die Leitlinie für mehr Tempo lautet: Eine Behörde, ein Verfahren, ein Bescheid.

Für dieses Gesetz ist im Nationalrat eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich.

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