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Pflege als Schwerarbeit anerkannt

Nach Operationen und aufgrund anderer Ursachen kann Pflege erforderlich sein - und die wird ab 1. Jänner als Schwerarbeit anerkannt. Foto: Pixabay/Asint

Pflege wird als Schwerarbeit anerkannt: Die Regierung hat es angekündigt, der Ministerrat hat es per Umlauf beschlossen und ÖVP-Sozialsprecher August Wöginger präsentierte mit Sozialministerin Corinna Schumacher und NEOS-Sozialsprecher Johannes Gasser die neue Regeln. Hier die Eckpunkte:

 

Neue Regeln für Pflege ab 1. Jänner 2026

Ab dem 1. Jänner 2026 wird der Pflegeberuf offiziell als Schwerarbeit anerkannt:

  • Sie erfordert körperliche Stärke, emotionale Belastbarkeit und ein großes Herz.
  • Das ist Schwerarbeit im wahrsten Sinn des Wortes.
  • Die Reform ist ein starkes Zeichen der Fairness und Wertschätzung für all jene, die tagtäglich das System tragen und ihren Dienst am Menschen verrichten.

 

Hier gelten neue Regeln

Konkrete Änderungen ab 2026:

  • Ab 2026 werden die Berufe, vom Abschluss mit Diplom über Fachassistenz bis zur Pflegeassistenz ausdrücklich in die Schwerarbeitsverordnung aufgenommen.
  • Die Regelung gilt für Tätigkeiten in in Spitälern, Heimen oder mobilen Diensten.
  • Auch Teilzeitkräfte werden berücksichtigt; das ist ein großer Fortschritt, besonders für die vielen Frauen in dieser Branche.
  • Künftig genügt eine Schwerarbeitsbelastung von 12 Tagen pro Monat anstelle der bisherigen 15 Tage, womit der reale Arbeitsalltag besser berücksichtigt wird.

 

Auch für Ruhestand neue Bedingungen

Regeln für einen fairen Ruhestand:

  • Voraussetzung sind 45 Versicherungsjahre und 10 Jahre Schwerarbeit in den letzten 20 Jahren vor Pensionsantritt.
  • Jedes Jahr können rund 1.000 Kräfte zusätzlich früher in Pension gehen, zusätzlich zu den rund 8.000 Menschen, die bereits jetzt jährlich eine Schwerarbeitspension erhalten.
  • Die Reform beseitigt Ungerechtigkeiten: Eng gefasste Definitionen, bürokratische Hürden und die Vernachlässigung psychischer Belastungen gehören der Vergangenheit an.
Nach Operationen und aufgrund anderer Ursachen kann Pflege erforderlich sein - und die wird ab 1. Jänner als Schwerarbeit anerkannt. Foto: Pixabay/Asint
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