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Stocker peilt für Wehrdienstreform 1. Jänner 2027 an
Die Bundesregierung hat die Wehrdienstreform beschlossen. Diese soll mit 1. Jänner 2027 in Kraft treten, erläuterte Bundeskanzler Christian Stocker in einem Ö1-Interview.
Was bedeutet die Einigung auf die Wehrdienstreform?
Bundeskanzler Christian Stocker:
- Das ist das erste Mal, dass bei einer Veränderung des Wehrdienstes die Verteidigungsfähigkeit des Landes verbessert wird.
- Das bedeutet, ab 1. Jänner 2027 wird diese Reform in Kraft treten, wenn wir im Parlament bis dorthin eine Zweidrittelmehrheit bekommen.
- Die Regierung hat sich geeinigt, aber wir brauchen im Parlament mindestens eine Oppositionspartei für diese Reform.
- Wir können nicht vorhersagen, wie schnell das geht, hoffentlich schnell.
- Wenn das gelingt, dann ist es so, dass mit nächstem Jahr die, die einrücken, wissen, dass sie sechs Monate am Stück plus drei zusätzlich beim Bundesheer verbringen werden.
Wie viel von diesen drei Monaten Übung wird sofort nach den sechs Monaten angeschlossen werden?
Bundeskanzler Christian Stocker:
- Was gleich angehängt wird, wird jetzt in der Gesetzwerdung in das Gesetz aufgenommen, da werden die Experten noch ihre Meinung dazu äußern.
- Der Plan ist, zwei Monate dann als Truppenübung anzuschließen und ein Monat im Sinne von Milizübungen in den zehn Jahren, die nach dem Präsenzdienst vergehen, sodass mit 30 Jahren sozusagen die Wehrpflicht für alle beendet ist und abgeleistet ist.
Gibt es Signale von den Grünen oder der FPÖ, dass da zugestimmt wird?
Bundeskanzler Christian Stocker:
- Dass die Opposition von Regierungsvorlagen generell nicht begeistert ist, haben wir in der Vergangenheit erlebt.
- Aber wir haben dort, wo es notwendig und erforderlich war, bei den Energiegesetzen beispielsweise, auch eine Zweidrittelmehrheit gefunden.
- Die Opposition hat auch eine Verantwortung für dieses Land.
- Das ist keine parteipolitische Frage, das ist eine verteidigungspolitische Frage und in Zeiten, die wir gerade erleben, sollten wir das alles sehr, sehr ernst nehmen.
Die Reform wird nur im Ganzen beschlossen, also mit einer möglichen Verlängerung des Zivildienstes?
Bundeskanzler Christian Stocker:
- Das ist das, worauf sich die Regierung geeinigt hat, das ist das, was auch sinnvoll ist.
- Es ist nicht sinnvoll, eine Verlängerung des Wehrdienstes zu beschließen, ohne beim Zivildienst auch klar zu sagen, dass eine Verlängerung automatisch in Kraft tritt, wenn beim Wehrdienst die erforderliche Anzahl für den Präsenzdienst unterschritten wird.
- Ansonsten würde das ja bedeuten, dass es eine Verschlechterung für den Wehrdienst im Ergebnis wäre, wenn wir sehen, dass wir zu wenig junge Männer haben, die den Wehrdienst leisten, weil der Zivildienst zu attraktiv ist.
Aber das kann passieren, weil der Zivildienst im kommenden Jahr im Gegensatz zum Wehrdienst eben nicht verlängert wird.
Bundeskanzler Christian Stocker:
- Das kann kurzfristig für einen Jahrgang der Fall sein, wenn sich die Erwartungen nicht erfüllen, die in der Regierung aber bestehen.
- Aber wir haben vorgesorgt, dass es nur kurzfristig und nur einmalig ist, wenn es passiert.
- Dann tritt ein Automatismus in Kraft und der Wehrersatzdienst, der Zivildienst, wird um zwei Monate verlängert und zwar verpflichtend.
Regierung hat Wehrdienstreform geliefert
Das Bundesheer erhält jedenfalls eine Reform des Wehrdienstes durch eine Einigung in der Regierung, für die Einstimmigkeit erforderlich ist. Stocker dazu: „Unsere Aufgabe ist es, in einer Regierung, die Einstimmigkeit braucht, eine Einigung zu finden, eine Lösung zu präsentieren und Ergebnisse zu liefern. Das haben wir getan und das ist das Entscheidende. Die Volksbefragung hat vielleicht eine einige Dynamik hineingebracht.“
Anmerkung der Redaktion: Dies ist eine leicht redigierte Version. Zur Originalfassung HIER.





