Zweites Pflegepaket bringt wesentliche Erleichterungen

Mit dem zweiten Pflegepaket kommen weitreichende Erleichterungen für Angehörige und Arbeitnehmer der Pflegebranche. Foto:PeopleImages
Mit dem zweiten Pflegepaket kommen weitreichende Erleichterungen für Angehörige und Arbeitnehmer der Pflegebranche. Foto:PeopleImages

In der Nationalratssitzung am Mittwoch wird über das zweite Pflegepaket (Zur-Sache berichtete) abgestimmt. Das Paket beinhaltet Nostrifikationserleichterungen, beschleunigte Ersteinstufung bei beantragtem Pflegegeld, Kompetenzausweitungen von Pflegekräften und Grundausbildung Pflege für Zivildiener, wie ÖVP-Klubobmann und Sozialsprecher August Wöginger erklärt.

 

Zentrale Herausforderung für die Zukunft

“Die Pflege und Betreuung von Menschen stellt eine der zentralen Herausforderungen für die Zukunft dar. Deshalb sorgen wir als Regierungsfraktionen mit einem zweiten Pflegepaket für deutliche strukturelle Verbesserungen für alle Pflegenden. Es hat noch keine Legislaturperiode gegeben, wo so viel in der Pflege weitergebracht wurde wie in diesem letzten Jahr. Diesen Kurs setzen wir nun fort”, sagt heute, Mittwoch, ÖVP-Klubobmann und Sozialsprecher August Wöginger am Rande des Plenums zum eingebrachten Pflegepaket.

Konkret geht es im neuen Pflegepaket unter anderem auch um eine Erleichterung im Bereich der Notifizierungen. Dadurch können künftig im Ausland erworbene Qualifikationen einfacher und schneller anerkannt werden. So soll hier nicht mehr auf das Stundenausmaß, sondern auf die Gesamtqualifikation und auf erworbene Kompetenzen geschaut werden. Zusätzlich wird auch eine zentrale Informationsstelle erstellt, um die im Ausland erworbenen Qualifikationen leichter beurteilen zu könne.

 

Ersteinstufungen durch Pflegekräfte

Weiter sollen die Ersteinstufungen, wenn man Pflegegeld beantragt, nun auch von Pflegekräften vorgenommen werden. Bisher war das ausschließlich Ärzten vorbehalten. „Der generell zunehmenden  Ärztemangel in Österreich macht sich auch im Bereich der Pflegegeldbegutachtung deutlich bemerkbar. Um diesen Prozess vom Erstantrag bis zur Auszahlung des Pflegegeldes massiv zu beschleunigen, sollen künftig mit 1. Juli 2023 auch Ersteinstufungen durch Pflegekräfte ermöglicht werden”, erklärt der Klubobmann.

 

Mehr Kompetenzen und freiwillige Grundausbildung „Pflege“

So sollen im Rahmen des Pflegepakets etwa die Kompetenzen der Pflegekräfte weiter ausgebaut werden. Man wolle auch hier die Prozesse straffen indem Pflegekräfte bei Erstverordnungen von Medizinprodukten wie Inkontinenz- und Wundmaterial hinkünftig nicht mehr auf ärztliche Verordnungen angewiesen sind. “Ein wesentlicher Baustein der nachhaltigen Verbesserungen für Pflegende ist der Abbau der Bürokratie. Die Kompetenzausweitung ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Effizienz”, ist sich Wöginger sicher.

Für den Klubobmann sei die freiwillige Teilnahmemöglichkeit für Zivildiener an einer Grundausbildung “Pflege” von besonderer Bedeutung. Zivildienstleistende sollen die berufsrechtliche Befugnis zur Durchführung von unterstützenden Tätigkeiten bei der Basisversorgung, durch Absolvierung des Moduls Unterstützung bei der Basisversorgung (UBV), erlangen können. Damit können sie im Rahmen des Zivildienstes auch in der niederschwelligen Basisversorgung eingesetzt werden und dort wertvolle Unterstützung leisten.

“Der Zivildienst hat sich seit seiner Einführung zu einem Eckpfeiler in der Sozial- und Gesundheitspolitik entwickelt, dieses Potential gilt es zu nutzen. Wir erleichtern jungen Zivildienern den Einstieg in einen Beruf im Sozial- und Gesundheitswesen”, hält Wöginger abschließend fest.

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