Terrorregister: Terroristen bleiben lebenslang gespeichert

Innenminister Karl Nehammer Foto: BKA/ Christopher Dunker
Innenminister Karl Nehammer; Foto: BKA/ Christopher Dunker

Das Anti-Terror-Paket beinhaltet umfassende Maßnahmen gegen Terrorismus und Radikalisierung. „Keine Toleranz den Terroristen“, verkündete Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) bereits im Interview mit Zur-Sache.at. Mit dem Gesetzespaket zum Maßnahmenvollzug geht nun auch das Terroristenregister in die parlamentarische Begutachtung.

 

Anti-Terror Paket

Das Anti-Terror Paket umfasst Maßnahmen wie etwa die Änderung des Symbole-Gesetzes, der Regeln für die elektronische Fußfessel bis hin zum Maßnahmenvollzug für gefährliche Terrorstraftäter.

Innenminister Nehammer erklärt dazu: „Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen uns klar: viele Behörden besitzen Einzelinformationen über verurteilte Terroristen – aber es braucht einen gesamthaften Überblick. In Zukunft werden verurteilte Terroristen lebenslang im Terroristenregister gespeichert.“

 

Terrorregister

Im Strafregister wird es in Zukunft eine besondere, lebenslange Kennzeichnung für verurteilte Terroristen geben. Das bedeutet, dass Terrorismus als Delikt, im Gegensatz zu anderen Deliktgruppen, im Strafregister nicht erlischt. Bei Sexualstraftätern gibt es eine ähnliche Vorgangsweise.

Das Ziel des Terrorregisters ist es, Informationen über verurteilte Terrorstraftäter zu bündeln und zentral zu erfassen. Behörden und sensible Unternehmen der Infrastruktur sollen dann in der Terroristendatei Abfragen durchführen können. So soll verhindert werden, dass terroristische Straftäter legal mit Waffen und Sprengmitteln versorgt werden können. Zusätzlich soll bei Waffenbehörden automatisch eine Abfrage erstellt werden.

Genauso wird aber auch die Beschäftigung von terroristischen Straftätern in Unternehmen der kritischen Infrastruktur oder privaten Sicherheitsunternehmen verhindert.

 

„Terroristische Straftaten gefährden unser demokratisches Zusammenleben“

Eine Verurteilung aufgrund einer terroristischen Straftat soll weiters auch zum Entzug des Führerscheins führen. Zudem wird die Führerscheinbehörde in Zukunft vor der Ausstellung der Fahrerlaubnis automatisch etwaige Verurteilungen prüfen.

„Terroristische Straftaten sind besonders verwerflich und gefährden unser demokratisches Zusammenleben in einer außerordentlichen Art und Weise. Jeder mit einer solchen Straftat verurteilte muss daher auch die vollen Konsequenzen tragen“, führt Innenminister Nehammer weiter aus.

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