Die drei zentralen Punkte der Sozialhilfe Neu
Die Sozialhilfe ist das letzte Sicherheitsnetz und wird jetzt neu geknüpft. Für die Regierung präsentierten Familienministerin Claudia Bauer, Sozialministerin Korinna Schumann und Außenministerin Beate Meinl-Reisinger den Entwurf für die Sozialhilfe Neu. Und Bauer nannte am Donnerstag abends im Bundeskanzleramt die drei zentralen Punkte.
„An dieser Sozialhilfereform halte ich drei Punkte für besonders zentral“, erklärte Bauer am Montag abends im Bundeskanzleramt im Pressegespräch mit ihren Regierungskolleginnen:
- Wer sich nicht integrieren will, bekommt auch keine Sozialhilfe mehr.
- Wer arbeiten kann, muss arbeiten, und das gilt für alle.
- Und Menschen, die wirklich Hilfe brauchen, bekommen sie auch.
Und Bauer weiter wörtlich zu den zentralen Punkten: „Die Sozialhilfe ist das letzte Sicherheitsnetz. Die Sozialhilfe ist für Menschen da, die aufgrund einer Behinderung, aufgrund von Krankheit, durch einen Unfall oder gar einen Schicksalsschlag nicht mehr arbeiten können und damit auf unsere Unterstützung angewiesen sind. Für diese Menschen muss und wird die Sozialhilfe auch weiterhin da sein.“
Regeln werden verschärft
Zugleich werden Regeln verschärft, wie Bauer erläuterte:
- Wer arbeiten kann, aber noch nie gearbeitet hat, bekommt künftig hin nur mehr einen Grundbetrag.
- Wer arbeiten kann, aber nicht will, dem wird von diesem Grundbetrag zumindest ein Viertel gekürzt.
- Wer in Österreich leben will, muss Deutsch lernen, muss arbeiten gehen und unsere Regeln und Werte respektieren und einhalten. Denn Integration ist ab 1. Jänner 2027 Pflicht und kein freiwilliges Angebot mehr.
Geringere Sozialhilfe für Asylberechtigte
Zugleich ändern sich die Regeln für asylberechtigte Personen und Nicht-EU-Bürger.
- Asylberechtigte bekommen künftig grundsätzlich ein Drittel der Sozialhilfe weniger als Österreicherinnen und Österreicher. Erst nach 4 Monaten Wartefrist können Asylberechtigte den Grundbetrag erhalten, wenn sie das verpflichtende Integrationsprogramm einhalten.
- Für alle anderen Drittstaatsangehörigen gilt weiterhin die bereits geltende Wartefrist von 5 Jahren, bis sie überhaupt Sozialhilfe in Österreich beantragen können.
- Die volle Sozialhilfe wird für Asylberechtigte erst nach 3 Jahren im verpflichtenden Integrationsprogramm möglich oder wenn sie Deutsch auf B2-Niveau können und die Wertekurse erfolgreich abgeschlossen haben und mehr als 6 Monate vollgearbeitet haben.
Bauer zu zentralen Punkten
Sich nicht an die Regeln zu halten, hat Konsequenzen, wie Bauer ankündigte: „Wer sich auf der anderen Seite nicht an das verpflichtende Integrationsprogramm hält, bekommt künftig keine Sozialhilfe mehr. Wer also Deutsch und Wertekurse verweigert, wer sich keinen Job sucht, dem wird die Sozialhilfe verpflichtend um mindestens ein Viertel gekürzt – in einem ersten Schritt. Bei weiterer Verweigerung kann das auch möglich sein bis auf den letzten Cent.”
Kein Abkassieren mehr in Österreich
“Viel zu lange war unser Sozialsystem ein Magnet für illegale Zuwanderung. Und unsere zentrale Message mit der neuen Sozialhilfe und insbesondere mit dem jetzt dann gültigen Integrationspflichtengesetz ist klar: Es zahlt sich nicht mehr aus, nur nach Österreich zu kommen, um Geld abzukassieren. Wer bei uns leben will, muss Fleiß und Willen mitbringen, muss unsere Sprache lernen, muss selbsterhaltungsfähig werden und unsere Regeln und Werte auch einhalten.”