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Kurz-Prozess wird Fall fürs Parlament
Nachdem beim Prozessauftakt rund um die mutmaßliche Falschaussage von Sebastian Kurz von der Verteidigung ein grober Fehler im Strafantrag der WKStA aufgedeckt wurde, fordert die ÖVP Aufklärung und bringt eine parlamentarische Anfrage an das Justizministerium ein.
Fehler im Strafantrag gegen Kurz
Der Fehler im 108 Seiten langen Strafantrag der WKStA ist gravierend, der schon am ersten Prozesstag entdeckt und vor Gericht thematisiert wurde. Aussagen aus Einvernahmeprotokollen der beiden ehemaligen Finanzminister Hartwig Löger und Gernot Blümel wurden im Strafantrag so dargestellt und aneinandergereiht, dass die WKStA eine wortidente Aussage beider ehemaligen Minister darstellte und dies in ihrem Eröffnungsplädoyer gegen Kurz benutzte. In Wirklichkeit wurden Aussagen vertauscht und falschen Personen in den Mund gelegt. Die Verteidigung konnte die entsprechenden Beweise vor Gericht vorlegen. Die Oberstaatsanwälte der WKStA mussten dem Richter ihren schweren Schnitzer im Strafantrag eingestehen.
„Schwerwiegende Fehler“
Dieser fehlerhafte Strafantrag wurde nun auch ein Fall für das Parlament. „Wie am gestrigen ersten Prozesstag rund um die Falschaussage-Vorwürfe gegen Sebastian Kurz bekannt wurde, enthält der Strafantrag der WKStA einen massiven Fehler. Im Strafantrag behaupten die Staatsanwälte, die ehemaligen Finanzminister Hartwig Löger und Gernot Blümel hätten in ihren Einvernahmen ‚wortgleich‘ ausgesagt. Tatsächlich hat die WKStA im Löger-Protokoll nur die Blümel-Aussage zitiert, im Strafantrag aber als Löger-Aussage bezeichnet. Das wirft die Frage auf: Wie konnte dieser schwerwiegende Fehler der WKStA übersehen werden?“, fragen der Generalsekretär der Volkspartei, Abg. Christian Stocker, und der ÖVP-Verfassungssprecher, Wolfgang Gerstl.
Strafantrag über Monate im Justizministerium
Stocker erinnert an die lange Dauer des Ermittlungsverfahrens und daran, dass der Strafantrag der WKStA bereits seit Jahresbeginn über mehrere Monate durch die verschiedenen Stellen im Justizministerium gereicht wurde. „Der Strafantrag gegen Sebastian Kurz ist seit Jänner dieses Jahres zwischen den unterschiedlichen Abteilungen des Justizressorts herumgewandert. Wie ist es möglich, dass dieser Fehler übersehen werden konnte? Es braucht Klarheit über den Hintergrund dieser Fehlleistung. Jeder Anschein mangelnder Objektivität muss vermieden werden“, so Generalsekretär Stocker.
Wo war die Aufsicht?
Für die Abgeordneten der ÖVP im Nationalrat seien eine Reihe von offenen Fragen zu klären, wie es zu diesem Fehler kommen konnte. So meint Wolfgang Gerstl, Verfassungssprecher der ÖVP: „Dieser Patzer der WKStA ist ein Anzeichen dafür, dass nicht sauber gearbeitet wurde und wirft im selben Moment zahlreiche Fragen auf. Wie lange hat der Genehmigungsprozess für diesen Strafantrag gedauert? Wie steht es mit der Dienstaufsicht gegenüber der WKStA? Wer hat die Strafanträge kontrolliert? Gibt es ein Controlling innerhalb der WKStA? Wie erfolgt die Kontrolle durch die Fachaufsicht? Welche Stellen haben den Antrag kontrolliert? Durch wie viele Hände ist der Antrag gegangen? War auch das Kabinett der Bundesministerin involviert? Welche Konsequenzen werden aufgrund dieses Fehlers gezogen?“
Der ÖVP-Parlamentsklub wird aufgrund der Vielzahl an zu klärenden Fragen eine parlamentarische Anfrage an das Justizministerium einbringen, heißt es in der Pressemitteilung von Stocker und Gerstl.