Mehr Rechte für Polizei, Bedingungen für Handy-Beschlagnahme

Die Polizei erhält mehr Möglichkeiten der Kontrolle bei Fahndungen und bei Terrorwarnungen, beschloss der Innenausschuss des Nationalrats. Der Justizausschuss wiederum verabschiedete neue Bedingungen für die Beschlagnahme mobiler Datenträger, was die Wahrung von Persönlichkeitsrechten stärkt. Foto: Arno Melicharek
Die Polizei erhält mehr Möglichkeiten der Kontrolle bei Fahndungen und bei Terrorwarnungen, beschloss der Innenausschuss des Nationalrats. Der Justizausschuss wiederum verabschiedete neue Bedingungen für die Beschlagnahme mobiler Datenträger, was die Wahrung von Persönlichkeitsrechten stärkt. Foto: Arno Melicharek

Die Arbeit in den Ausschüssen des Nationalrats bereitet die Plenartage für Juli vor. Aktuelle Themen: Die Polizei erhält mehr Möglichkeiten in der Fahndung, doch für Handy-Beschlagnahme gelten Beschränkungen und Bedingungen.

 

Datenabgleich für Fahndungen

Die Polizei kann künftig bei Verkehrskontrollen die Autokennzeichen für Fahndungszwecke direkt abgleichen. Das ist eine wirksame Maßnahmen gegen grenzüberschreitende Kriminalität, sagte der Sicherheitssprecher der ÖVP, Christian Stocker anlässlich der Beratungen des Innenausschusses des Nationalrats.

Weiters erhält die Polizei die Befugnis, bei besonderen Lagen – etwa Terrordrohung auf Sehenswürdigkeiten – Durchsuchungen von Taschen und Rücksäcken vorzunehmen. Bisher ist dies nur bei Großereignissen erlaubt.

Anwälte und Notare erhalten weiters direkte Akteneinsicht bei den Landespolizeidirektionen, was die Verwaltung erleichtert und die elektronische Kommunikation sichert.

Die Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes wurde im Innenausschuss behandelt und soll im Juli-Plenum verabschiedet werden. Damit kann rasch auf Extremismus und Terrorismus reagiert werden, sagte Stocker, zugleich Obmann des Sicherheitsausschusses.

 

Rechte der Persönlichkeit

Der Justizausschuss stellte diese Woche die Weichen für ein modernisiertes Strafrecht: Der Beitrag zu den Kosten der Verteidigung wird künftig dem Einzelfall gerechter bemessen und die Grundrechte sowie die Rechte Beschuldigter werden gestärkt. Mobiltelefone und mobile Datenträger können künftig nur mehr mit richterlicher Bewilligung sichergestellt werden, erklärten die Justizsprecherin der ÖVP, Michaela Steinacker und ÖVP-Abg. Klaus Fürlinger.

Ermittler müssen künftig festlegen, welche Datenkategorie und Dateninhalte gesucht werden. Erst nach richterlicher Genehmigung werden Datenträger sichergestellt und nur jene Daten aus jenem Zeitraum erfasst, für den die Genehmigung vorliegt. Erst dann erhalten die Ermittler diesen Datensatz, und nur diesen: „Keine Urlaubsfotos oder persönlichen Inhalte“, sagte Steinacker, zugleich Vorsitzende des Justizausschusses. So werden die Rechte der Persönlichkeit gewahrt, erklärte Steinacker.

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